A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, die Schaffung von Bedingtem Kapital
im Umfang von höchstens CHF 15 000 000 durch folgende
Ergänzung der Statuten:
Der bestehende Artikel 4a der Statuten wird zu Artikel 4a
Absatz 1 der Statuten.
Artikel 4a Absatz 2 (neu)
Mitarbeiterbeteiligungspläne UBS AG
Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens
150 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert
von je CHF 0.10 um höchstens CHF 15 000 000 erhöhen, infolge
der Ausübung von Mitarbeiteroptionen, die den Mitarbeitern sowie
den Mitgliedern der Direktion und des Verwaltungsrates der
Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt worden
sind. Das Bezugsrecht und das Vorwegzeichnungsrecht der
Aktionäre sind ausgeschlossen. Die Ausgabe dieser Optionen an
die Mitarbeiter bzw. die Mitglieder der Direktion und des Verwaltungsrates
der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften
erfolgt gemäss vom Verwaltungsrat und dessen Kompensationsausschuss
erlassenen Plänen. Der Erwerb von Aktien durch Ausübung
von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung
der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von
Artikel 5 der Statuten.
B. Erläuterungen
In den letzten zwei Jahren hat UBS AG zum Zweck der Identifikation
mit der Gesellschaft rund 25000000 Optionen pro Jahr an
Mitarbeitende und Verwaltungsräte herausgegeben. UBS wird
am gezielten Einsatz von Optionen festhalten – als langfristiger
Leistungsanreiz und um Mitarbeiter zu motivieren, verstärkt in
UBS-Aktien zu investieren. Die Zuteilung von Optionen liegt
grundsätzlich in der Verantwortung des Kompensationsausschusses
des Verwaltungsrates. Der Kompensationsausschuss legt den
Ausübungspreis dabei so fest, dass dieser mindestens gleich oder
höher liegt (namentlich beim obersten Kader) als der Börsenkurs
der Namenaktien zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen. Die
Kosten der zugeteilten Optionen werden seit 1. Januar 2005 als
Personalaufwand in der UBS-Erfolgsrechnung verbucht.
Bisher wurden zur Bedienung dieser Optionen eigene Aktien aus
den Treasury Beständen verwendet. Mit der Schaffung von Bedingtem
Kapital erhöht UBS die Flexibilität zur Bewirtschaftung
ihres Kapitals. Das Bedingte Kapital wird für künftige Ausgaben
von Optionen verwendet.
Der neue Artikel 4a Abs. 2 der Statuten wird zusammen mit den
unter Traktandum 5.5 beschlossenen Statutenänderungen ins Handelsregister
eingetragen. Sollten die Aktionäre einzelne Anträge
des Verwaltungsrates zu den Traktanden 5.3. oder 5.4. ablehnen,
wird Artikel 4a Absatz 2 der Statuten entsprechend angepasst.
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