4.1. Bestätigungswahlen Verwaltungsrat
4.1.1. Bestätigungswahl Rolf A. Meyer
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Rolf A. Meyer für weitere drei
Jahre im Amt zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Die Amtszeit von Rolf A. Meyer läuft an der Generalversammlung
aus. Er stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Rolf A. Meyer (1943) wurde an der Generalversammlung 1998 in
den Verwaltungsrat gewählt. Seit 2001 präsidiert er den Kompensationsausschuss
und seit 2002 ist er Mitglied des Audit
Committee. Beruflich war Rolf A. Meyer bis November 2000 Präsident
und CEO der Ciba Spezialitätenchemie Holding AG. Seitdem
übt er verschiedene Verwaltungsratsmandate aus.
Ein detaillierter Lebenslauf ist im «Handbuch 2005 / 2006» enthalten
oder im Internet unter www.ubs.com/boards abrufbar.
4.1.2. Bestätigungswahl Ernesto Bertarelli
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Ernesto Bertarelli für weitere drei
Jahre im Amt zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Die Amtszeit von Ernesto Bertarelli läuft an der Generalversammlung
aus. Er stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Ernesto Bertarelli (1965) wurde an der Generalversammlung
2002 in den Verwaltungsrat gewählt. Seit 2005 ist er Mitglied
des Nominationsausschusses. Beruflich ist Ernesto Bertarelli seit
1985 bei der Serono International SA, Genf, tätig, seit 1996 als
deren Chief Executive Officer.
Ein detaillierter Lebenslauf ist im «Handbuch 2005 / 2006» enthalten
oder im Internet unter www.ubs.com/boards abrufbar.
4.2. Neuwahlen Verwaltungsrat
An der Generalversammlung 2006 endet die Amtszeit von Peter
Böckli, seit 2002 nebenamtlicher Vizepräsident des Verwaltungsrates.
Da er im Verlaufe des Jahres die maximale Altersgrenze für
nebenamtliche Verwaltungsratsmitglieder erreicht, scheidet er
an der Generalversammlung aus dem Gremium aus.
4.2.1. Wahl von Gabrielle Kaufmann-Kohler
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Gabrielle Kaufmann-Kohler für
eine dreijährige Amtszeit als nebenamtliches Mitglied in den Verwaltungsrat
zu wählen.
B. Erläuterungen
Gabrielle Kaufmann-Kohler (1952) ist seit 1996 Partnerin der
Kanzlei Schellenberg Wittmer und Professorin für internationales
Privatrecht an der Universität Genf. Von 1985 bis 1995 war sie
Partnerin der Kanzlei Baker & McKenzie. Seit 1976 ist sie praktizierende
Anwältin in Genf sowie seit 1981 im US-Bundesstaat
New York. Die weltweit anerkannte Expertin für internationale
Schiedsgerichtsbarkeit hat in über 120 internationalen Schiedsverfahren
mitgewirkt. Neben der Mitgliedschaft in zahlreichen
internationalen Gremien, ist sie auch Ehrenpräsidentin der Swiss
Arbitration Association. Gabrielle Kaufmann-Kohler schloss ihr
Studium der Jurisprudenz 1977 ab und promovierte 1979 an der
Universität Basel. Sie ist Schweizer Staatsbürgerin.
4.2.2. Wahl von Jörg Wolle
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Jörg Wolle für eine dreijährige Amtszeit
als nebenamtliches Mitglied in den Verwaltungsrat zu wählen.
B. Erläuterungen
Jörg Wolle (1957) ist seit Juni 2002 Delegierter des Verwaltungsrates
der DKSH Holding Ltd., einem internationalen Konzern mit
Sitz in der Schweiz, welcher aus der Fusion der beiden Häuser
Diethelm Keller Services Asia und SiberHegner entstand. Seit
1991 hatte Jörg Wolle bei SiberHegner verschiedene Geschäftsleitungsfunktionen
ausgeübt, die ersten vier Jahre in Asien als Direktor
Marketing & Verkauf, und ab 1995 in der Schweiz als Mitglied
der Konzernleitung. Von 2000 bis zur Fusion mit Diethelm
Keller im Jahr 2002 war er Delegierter des Verwaltungsrates der
SiberHegner Holding AG. Jörg Wolle schloss sein Studium der Ingenieurwissenschaften
1983 ab und promovierte 1987 an der
Technischen Universität Chemnitz in Deutschland. Jörg Wolle ist
deutscher Staatsbürger.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit bei DKSH ist Jörg Wolle Präsident
der Handelskammer Schweiz-China.
4.3. Wahl des Konzernprüfers und der Revisionsstelle
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, Ernst & Young AG, Basel, für eine
einjährige Amtszeit als Konzernprüfer und Revisionsstelle zu bestätigen.
B. Erläuterungen
Ernst & Young AG, Basel, wird auf Antrag des Audit Committee
vom Verwaltungsrat für eine weitere Amtszeit von einem Jahr
als Konzernprüfer und Revisionsstelle vorgeschlagen. Ernst &
Young AG bestätigt zuhanden des Audit Committee des Verwaltungsrates,
dass sie die für die Ausübung des Mandates
erforderliche Unabhängigkeit besitzt und dass die Unabhängigkeit
durch die zusätzlich zum Revisionsmandat für UBS erbrachten
Dienstleistungen nicht beeinträchtigt wird. Solche Mandate
müssen zudem vom Audit Committee im Voraus genehmigt
werden. Ernst & Young AG bestätigt auch, für UBS keine Dienstleistungen
übernommen zu haben, welche gemäss der amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission
(SEC) für die unabhängige Revisionsgesellschaft verboten
sind.
Ernst & Young AG übt das Revisionsmandat für die UBS AG seit
der Fusion im Jahre 1998 aus. Über Details zur Unabhängigkeit,
zu den Kosten der Revision und zu den leitenden Revisoren gibt
das «Handbuch 2005 / 2006» Auskunft.
4.4. Wahl der Spezialrevisionsstelle
A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, BDO Visura, Zürich, für eine dreijährige
Amtszeit als Spezialrevisionsstelle zu wählen.
B. Erläuterungen
BDO Visura, Zürich, wird auf Antrag des Audit Committee vom
Verwaltungsrat für eine Amtszeit von drei Jahren als Spezialrevisionsstelle
vorgeschlagen. Die Spezialrevisionsstelle hat gemäss
Artikel 31 Absatz 3 der Statuten die Aufgabe, bei Kapitalerhöhungen
die gesetzlich notwendigen Prüfungsbestätigungen
abzugeben. Solche Bestätigungen dürfen gemäss den Vorschriften
der SEC aus Gründen der Unabhängigkeit nicht von der ordentlichen
Revisionsstelle erstellt werden.
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