UBS misst der verantwortungsvollen Unternehmensführung grosse Bedeutung bei. Dies zeigt sich unter anderem in den verschiedenen Unternehmensdokumenten, die das Verhalten aller UBS-Mitarbeiter weltweit regeln. Diese Richtlinien, deren Einhaltung die Bank regelmässig überprüft, bilden die Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit.
In ihren Leitwerten – Vision und Werte – ist festgehalten, dass UBS Teil der globalen Gemeinschaft ist und ihre soziale Verantwortung wahrnimmt. UBS und ihre Mitarbeiter verhalten sich vorbildlich, denn die Wahrung der Integrität von UBS ist entscheidend für den Erhalt ihres wichtigsten Werts: ihrer guten Reputation.
Die Bank verfügt über einen Verhaltens- und Ethikkodex, der die für alle UBS-Mitarbeiter verbindlichen Grundsätze und Praktiken festlegt und die allgemein gültigen Standards für Fairness, Ehrlichkeit und Integrität zusammenfasst. Er bildet die Grundlage für sämtliche UBS-Policies.
UBS bietet allen Mitarbeitern gleiche Beschäftigungs- und Beförderungschancen. Niemand wird aufgrund von ethnischem Hintergrund, Geschlecht, Nationalität, Alter, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Orientierung oder Religion diskriminiert.
Diese Policy erlaubt es den UBS-Mitarbeitern, Handlungen, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Verhaltensregeln verstossen, einem Vertreter des oberen Managements zur Kenntnis zu bringen, ohne dass den Mitarbeitern daraus ein Nachteil entsteht.
UBS will eine faire Behandlung all ihrer Stakeholder-Gruppen gewährleisten, ist sich aber gleichzeitig bewusst, dass Interessenkonflikte nicht immer zu vermeiden sind. Deshalb hat sie allgemeine Leitsätze erarbeitet, die die Erkennung und den richtigen Umgang mit dieser Thematik regeln. Ergänzt werden diese Leitsätze durch spezifische Policies für Situationen, in denen es zu Interessenkonflikten kommen könnte, wie Eigengeschäfte oder das Anbieten bzw. Annehmen von Geschenken. Die Investment Bank von UBS hat zudem spezielle Policies für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Researchtätigkeit formuliert.
UBS hat sich der Bekämpfung von Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Dazu hat sie diverse Policies erlassen sowie einen effizienten Rahmen für die Risikobewirtschaftung mit einer eigenen Einheit geschaffen, der UBS Group Money Laundering Prevention Unit. Die Bestechung von Amtsträgern soll durch adäquate interne Prozesse verhindert werden, die vorsehen, dass die Übertragung von Vermögenswerten durch UBS oder ihre Mitarbeiter an Amtsträger vorgängig bewilligt werden muss.
Die Handhabung und einheitliche Behandlung von Mitgliedschaften und Vergabungen durch UBS und ihre Mitarbeiter weltweit ist in einer speziellen Policy geregelt. Diese hält fest, dass Vergabungen Beiträge à fonds perdu an Organisationen sind, deren Tätigkeiten (unter anderem) gemeinnützigen, karitativen und kulturellen Zwecken oder der Bildung dienen.
UBS befolgt bezüglich Informationssicherheit die höchsten Standards. Sie hält die Gesetze und regulatorischen Vorschriften in diesem Bereich ein und nimmt so ihre Pflicht gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Aktionären wahr.
Die Umweltpolitik von UBS hält die Grundsätze für den Umgang mit Umweltrisiken und -chancen fest. UBS ist bestrebt, Umweltaspekte in alle Geschäftsaktivitäten mit einzubeziehen.
Die UBS-Erklärung zu den Menschenrechten legt dar, wie die Bank die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs fördert.
In Bezug auf die Umwelt verantwortungsbewusst handeln.
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