Die Entschädigungsrichtlinien für die obersten Führungskräfte von UBS
sind auf die nachhaltige Wertschöpfung zugunsten der Aktionäre ausgerichtet
fördern eine leistungsorientierte und an ethischen Werten ausgerichtete Unternehmenskultur
unterstützen die integrierte Geschäftsstrategie der Unternehmens
Striktes Governance- und Genehmigungsprozedere, um sicherzustellen, dass niemand eine Entscheidungsbefugnis bezüglich seiner eigenen Entschädigung besitzt.
Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre: mindestens die Hälfte der jährlichen Entschädigung wird in Form von UBS-Aktien ausgerichtet. Der Ausübungspreis der Optionen liegt bei 110 % des durchschnittlichen Kurses der UBS-Aktie am Zuteilungsdatum. UBS hat unter vergleichbaren Konkurrenten die strengsten Anforderungen bezüglich Aktienbeteiligung der obersten Führungskräfte.
Bezahlung für Leistung: Entscheidungen zur Vergütung erfolgen primär anhand der erbrachten Leistung.
Transparenter Entscheidungsprozess, basierend auf den Ergebnissen des Konzerns und der jeweiligen Unternehmensgruppe sowie der persönlichen Leistung und der Erreichung konkreter Zielvorgaben.
67% Rückgang der Gesamtentschädigung der obersten Führungskräfte. Dieser Rückgang berücksichtigt die durch bestimmte Handelsgeschäfte entstandenen Verluste im Jahr 2007, die zu einem Gesamtverlust im Konzern führten. Anderseits wurden auch die sehr guten Ergebnisse in den kundenorientierten Geschäftsfeldern von UBS berücksichtigt.
Im Jahr 2007 wurden den obersten Führungskräften keine Aktienoptionen zugeteilt.
Die vollamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten keine leistungsabhängige Vergütung, da diese sich auf das Gesamtergebnis des Konzerns abstützt.
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