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Vorsorgekapital für Wohneigentum
Vorsorgekapital für Wohneigentum

Bei fehlendem Eigenkapital können Sie Vorsorgegelder nutzen
Bei fehlendem Eigenkapital können Sie Vorsorgegelder nutzen

Finanzierung mit Hilfe der 3. Säule

Ein Vorsorgekonto im Rahmen der Säule 3a ist auch für den Kauf von Wohneigentum wertvoll. Die gesparten Vorsorgegelder können Sie dabei auf zwei verschiedene Arten nutzen: Sie beziehen die fehlende Summe und decken damit Ihren Bedarf an Eigenkapital. Oder Sie verpfänden diesen Betrag und erhalten dafür eine höhere Hypothek.

Vorsorgegelder der 3. Säule vorbeziehen oder verpfänden?

Eigenmittelbeschaffung durch Vorbezug der Säule 3a
Die von Ihnen einbezahlten Gelder der Säule 3a können Sie vorzeitig zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum beziehen. Dies ist alle 5 Jahre möglich. Das ausbezahlte Kapital der Säule 3a müssen Sie versteuern.

Eigenmittelersatz durch Verpfändung der Säule 3a
Sie können Ihr UBS Fiscakonto zugunsten einer höheren Hypothek verpfänden. So werden auch Finanzierungen von mehr als 80% des Kaufpreises möglich. Ihr Vorteil: Sie lassen das Geld weiterhin für sich arbeiten, und dies erst noch steuerfrei. Entweder auf dem UBS Fiscakonto mit einer attraktiven Verzinsung oder auf dem UBS Fiscadepot mit interessanten UBS Vitainvest Wertschriftenanlagen.

Finanzierung mit Hilfe der 2. Säule

Die Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFG) ermöglicht, das Guthaben Ihrer 2. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum zu nutzen. Dabei haben Sie ebenfalls zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Freizügigkeitskapital der Pensionskasse entweder vorbeziehen oder verpfänden. Wie hoch Ihr verfügbares Kapital der 2. Säule ist, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse.

Vorsorgegelder der 2. Säule vorbeziehen oder verpfänden?

Eigenmittelbeschaffung durch Vorbezug der 2. Säule
Bei dieser Variante lassen Sie sich Ihr verfügbares Freizügigkeitskapital von der Pensionskasse ausbezahlen und begleichen damit direkt einen Teil des Kaufpreises. Das ausbezahlte Kapital müssen Sie versteuern. Für diesen Vorbezug müssen Sie in der Lage sein, die entstehende Vorsorgelücke durch private Vorsorge auszugleichen. Die Steuer auf dem Vorbezug wird unabhängig vom übrigen Einkommen berechnet und kann nicht aus dem Auszahlungsbetrag bezahlt werden. Dies bedeutet, dass dafür eine separate Summe bereitgestellt werden muss. Die Steuer kann, je nach Gemeinde, Kanton und Höhe der Auszahlung bis etwa 10% des Vorbezugs ausmachen. Ein Vorbezug ist ausserdem mit einer im Grundbuch eingetragenen «Veräusserungsbeschränkung nach BVG» verbunden. Planen Sie rechtzeitig: Je nach Pensionskasse kann die Dauer bis zur Auszahlung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Eigenmittelersatz durch Verpfändung der 2. Säule
Bei der Verpfändung bleibt Ihr Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse. Ihr Vorteil: Sie wahren Ihre vollen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge und kommen zusätzlich in den Genuss eines Vorzugszinssatzes

Die Finanzierung mit Eigenmitteln aus Vorsorgegeldern: Vor- und Nachteile im Überblick

UBS Fiscainvest Vorsorgekonto (3. Säule) Pensionskasse (2. Säule)

Vorbezug                       

Verpfändung

Vorbezug                       

Verpfändung

  

Vorteile

tiefere Hypothek, geringere Zinslast

zusätzliche Steuerersparnis

tiefere Hypothek, geringere Zinslast

zusätzliche Steuerersparnis

Kapital weiterhin in der Säule 3a und somit Zinsertrag/Wertsteigerung

weiterhin voller Anspruch auf Versicherungsleistungen der 2. Säule

Vorzugszins auf Finanzierungsbetrag
über 80%

 

Nachteile

keine zusätzliche Steuerersparnis

höhere Hypothek, höhere Zinslast

keine zusätzliche Steuerersparnis

höhere Hypothek, höhere Zinslast

weniger liquide Mittel wegen Steuerzahlung

es entsteht eine Vorsorgelücke

weniger liquide Mittel wegen Steuerzahlung

 

Beurteilung

möglich

empfehlenswert

möglich

empfehlenswert

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