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Aus Alt mach Jung
Aus Alt mach Jung

Die Fliesen haben Risse und die Dusche tropft – warum nicht die Gelegenheit beim Schopf packen und das Bad renovieren? Ähnliche Überlegungen dürften in manchen Familien angestellt werden. Fast zwei Drittel der Schweizer Wohnliegenschaften stammen aus den Boomjahren nach dem Zweiten Weltkrieg. Und erst etwa die Hälfte der Wohnbauten, die mehr als 20 Jahre als sind, sind schon renoviert worden.

Aufschieben geht ins Geld
Eine Renovation steigert nicht nur den Komfort Ihrer Immobilie, sondern auch deren Wert. Zudem führen Um- und Einbauten wie wärmedämmende Fenster oft zu Energieeinsparungen.

Trotzdem muss ein Umbau gut überlegt sein. Bevor Sie Handwerker einspannen, sollten Sie sich über Ziel und Ausmass im Klaren sein. Denn ein Umbau kann schnell mehrere zehntausend Franken kosten. Wer jährlich mindestens 1 bis 1,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts auf die Seite legt, kann sein Eigenheim aber nach 10 Jahren meist einer Verjüngungskur unterziehen, ohne den Gürtel enger schnallen zu müssen.

Werterhaltend oder wertsteigernd?
Die Steuerbehörden unterscheiden zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Investitionen. Erneuert eine Familie das Bad aus den Sechzigerjahren, dürfte dies die Steuerbehörde als werterhaltende Investition einstufen. Diese sind in den meisten Kantonen sowie beim Bund von den Steuern abziehbar. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Ausbau des Bades zur Wellnessoase um eine wertsteigernde Investition, die steuerlich nicht abziehbar ist.

Dennoch empfiehlt es sich, die Belege von wertsteigernden Investitionen aufzubehalten. Bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft kann man diese vom steuerbaren Grundstückgewinn abziehen – und somit Steuern sparen.

Der Unterschied zwischen werterhaltend und wertsteigernd ist auch für die Finanzierung von Bedeutung. Ist die Hypothek im Verhältnis zum Liegenschaftswert tief, lässt sie sich oft aufstocken. Eine wertsteigernde Renovation erhöht da den Spielraum zusätzlich.

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