|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Immobilienbesitz beeinflusst Ihre Einkommenssteuer auf zwei Arten. Einerseits müssen Sie den Eigenmietwert Ihres Wohneigentums als Einkommen versteuern, da die Steuerverwaltung den Eigenmietwert als fiktives Einkommen aus Wohneigentum berechnet. Andererseits können Sie die Hypothekarzinsen sowie den Unterhalt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Die Berechnung des Eigenmietwerts und der abzugsfähigen Unterhaltskosten sind je nach Kanton unterschiedlich.
Bei der Vermögenssteuer müssen Sie Ihre Liegenschaft als Vermögen versteuern. Berechnet wird nicht der Verkehrswert, sondern der Steuerwert. Davon können Sie jedoch die oft grössere Hypothekarschuld wieder abziehen.
Ein Beispiel mit konkreten Zahlen
Die Familie Egger wohnt mit zwei minderjährigen Kindern im Kanton Zürich. Das Ehepaar hat ein durchschnittliches steuerbares Einkommen von 110000 CHF aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
| in CHF | |
|---|---|
Kaufpreis Haus | 650 000 |
Eigenmittel 20% des Kaufpreises |
130 000 |
1. Hypothek zu 4% Zins |
422 500 |
Eggers amortisieren jährlich direkt 5200 CHF. In 20 Jahren spart Familie Egger durch den Erwerb von Wohneigentum insgesamt 46 914 CHF Steuern* bei direkter Amortisation.
Dabei ist der entsprechende Sparzins, den sie mit diesen Ersparnissen erzielt, nicht einberechnet.
* Die Steuersätze variieren je nach Gemeinde. Die Berechnung berücksichtigt den Eigenmietwert, die abzugsfähigen Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Amortisationen sowie die Auswirkungen auf Vermögens- und Kirchensteuer. Unser Beispiel wurde für die Gemeinde Adliswil/Kanton Zürich berechnet.
| Jahr |
Hypothek in CHF |
Amortisation in CHF |
Hypothekarzins in CHF |
Steuervorteil durch Wohneigentum in CHF |
|---|---|---|---|---|
1 | 520 000 | 5200 | 21 775 | 3105 |
2 | 514 800 | 5200 | 21 515 | 3015 |
3 | 509 600 | 5200 | 21 255 | 2926 |
10 | 473 200 | 5200 | 19 435 | 2381 |
20 | 421 200 | 5200 | 16 848 | 1592 |
| Total* | 46 914 | ||
*Total der Ersparnisse in 20 Jahren kumuliert:
Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugänglich. Benutzer mit Domizil in anderen Staaten beachten bitte die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.