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Besitz von Wohneigentum
Besitz von Wohneigentum

Unterhalt von Wohneigentum
Unterhalt von Wohneigentum

Bei Wohneigentum fallen neben den Zinskosten für die Finanzierung auch Unterhaltskosten an. Im Gegensatz zum Stockwerkeigentum, bei dem die einzelnen Eigentümer in einen sogenannten Erneuerungsfonds einzahlen, müssen bei einem Einfamilienhaus die Rückstellungen für den Unterhalt selbst gebildet werden. Es empfiehlt sich, sowohl kalkulierbare Aufwände frühzeitig zu budgetieren als auch für Unvorhergesehenes einen Betrag einzuplanen.

Damit der Wert der Liegenschaft erhalten bleibt, wird durchschnittlich mit einem Unterhaltsaufwand von 1% bis 1,5% des Gebäudeversicherungswerts gerechnet. Damit sollten sich kleinere Reparaturen wie auch sporadisch anfallende grössere Renovationen finanzieren lassen.

 

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