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Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben für selbst genutztes Wohneigentum zu verwenden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Zweitwohnsitze.

Neben dem Erwerb oder der Erstellung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben auch für eine entsprechende Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft, für die Amortisation von Hypotheken oder für eine Renovation verwenden. Zu diesem Zweck ist ein Vorbezug oder eine Verpfändung der Gelder möglich.

Die Grafik zeigt Ihnen die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten:

Berechnen Sie das nach einem Vorbezug zur Verfügung stehende Kapital nach Steuern:

Bitte beachten Sie, dass Ihnen das vorbezogene Kapital bei der Pensionierung nicht mehr zur Verfügung steht.

Finden Sie hier ein Beispiel für ein Berechnungsmodell:

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.

Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugänglich. Benutzer mit Domizil in anderen Staaten beachten bitte die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.

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