Das UBS Fiscakonto bildet die Grundlage für Ihre UBS Vorsorgelösung zum steuerbegünstigten Sparen (Säule 3a) für alle steuerpflichtigen Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen.
Bezugsmöglichkeiten
Das Kapital ist bis 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters auf dem UBS Fiscakonto gebunden. Sie können es aber in folgenden Fällen vorzeitig beziehen:
Zur Verwendung für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Bei endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung).
Bei Erwerbsunfähigkeit, d.h. mit Bezug einer ganzen Invalidenrente.
Bei Verwendung der Auszahlung für den Einkauf in eine andere Vorsorgeeinrichtung.
Im Todesfall des Vorsorgenehmers. (Die Begünstigung im Todesfall ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Eine Änderung der Begünstigtenordnung ist in beschränktem Mass möglich.)