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Wohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung

Der Vorbezug des Fisca-Guthabens für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation von Hypothekardarlehen macht das Fisca Vorsorgesparen auch für jüngere Sparer äusserst interessant. Ein Vorbezug für Wohneigentumsförderung kann alle 5 Jahre geltend gemacht werden.

  • Vorbezug für Erwerb oder Renovation von selbst bewohntem Wohneigentum (keine Ferienwohnungen).

  • Vorbezug für die direkte Amortisation von Hypothekardarlehen: Somit wird ein Teil der Hypothekarschuld zurückbezahlt.

  • Indirekte Amortisation von Hypothekardarlehen und Verpfändung des Vorsorgeguthabens: Die jährlichen Amortisationszahlungen werden nicht zur Verringerung des Hypothekardarlehens verwendet, sondern auf das Vorsorgekonto einbezahlt. Sie profitieren vom doppelten Steuervorteil: Abzug der Schuldzinsen und der jährlichen Einlagen auf das Fiscakonto und damit Reduktion des steuerbaren Einkommens.

  • Berechnen Sie das nach einem Vorbezug zur Verfügung stehende Kapital nach Steuern:

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