Das UBS Konto und das UBS Depot Freie Vorsorge 3b bieten Ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zur gebundenen Vorsorge mit UBS Fisca für Ihre private Vorsorge zu sparen. Sie sparen mit dem UBS Konto Freie Vorsorge 3b zum gleichen Vorzugszins wie beim UBS Fiscakonto. Im UBS Depot Freie Vorsorge 3b stehen ausgewählte UBS Fonds zur Auswahl. Beim Kauf von UBS Fonds werden die Ausgabekommissionen erlassen und die Depotgebühr entfällt.
Sparen und profitieren mit UBS Konto und UBS Depot Freie Vorsorge 3b
Möchten Sie für einen noch komfortableren Ruhestand oder für die Erfüllung von individuellen Wünschen – wie zum Beispiel der Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheims – langfristig sparen? Dann sind das UBS Konto und das UBS Depot Freie Vorsorge 3b genau das Richtige für Sie.
Vorzugskonditionen:
UBS bietet Ihnen die Möglichkeit, in der freien Vorsorge zu den gleichen Konditionen wie mit UBS Fisca in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) zusätzlich zu sparen.
UBS Konto Freie Vorsorge 3b Konto: Der Vorzugszinssatz entspricht demjenigen des UBS Fiscakontos. Die Kontoführung ist kostenlos.
UBS Depot Freie Vorsorge 3b: Sie zeichnen Anteile an den angebotenen UBS Fonds und es werden keine Ausgabekommission belastet. Zudem ist die Depotführung kostenlos.
Einzahlungen:
Sie können bis maximal das Doppelte Ihres Einzahlungsbetrags in UBS Fisca (Säule 3a) auf das UBS Konto Freie Vorsorge 3b einzahlen, wobei die Einzahlungen im gleichen Kalenderjahr erfolgen müssen und nicht steuerprivilegiert sind.
Sie haben die Möglichkeit, die Einzahlungssumme auf dem UBS Konto Freie Vorsorge 3b zu erhöhen, indem Sie Ihr Vorsorgeguthaben von einer anderen Einrichtung der Säule 3a auf Ihr UBS Fiscakonto übertragen und im gleichen Kalenderjahr bis zum doppelten Betrag auf das UBS Konto Freie Vorsorge 3b einzahlen.
Anlagen in ausgewählte UBS Fonds
Die Guthaben auf dem UBS Konto Freie Vorsorge 3b können in ausgewählte UBS Fonds investiert werden. Damit können Sie von möglichen Kursgewinnen profitieren, Sie müssen aber auch allfällige Kursverluste tragen können. Entsprechend Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Risikofähigkeit stehen verschiedene UBS Fonds zur Verfügung.
Bezüge
Beim UBS Konto und beim UBS Depot Freie Vorsorge 3b stehen die Vorsorge, das gezielte Sparen sowie die langfristige Anlage im Vordergrund. Möchten Sie Ihr Guthaben beziehen, wird zwischen einem ordentlichen und einem ausserordentlichen Bezug unterschieden.
Die Vorzugskonditionen gewähren wir Ihnen, wenn Sie Ihr Guthaben zu bestimmten, vorgegebenen Zwecken einsetzen.
Ordentlicher Bezugsgründe sind:
Erreichen des AHV-Alters
Erreichen eines Alters von maximal fünf Jahren vor dem AHV-Alter
Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum (Erwerb und Erstellung von
Wohneigentum, Beteiligung am Wohneigentum, Rückzahlung von
Hypothekardarlehen), (Bezug alle fünf Jahre möglich)
Einkauf in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen
selbstständigen Erwerbstätigkeit in eine andersartige selbstständige
Erwerbstätigkeit im Haupterwerb
Endgültiges Verlassen der Schweiz
Bezug einer ganzen Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Tod des Kontoinhabers
Einzahlung in UBS Fisca einschliesslich UBS Fiscalife
Im Falle eines ordentlichen Bezugs bleiben Ihnen die Vorzugskonditionen vollumfänglich erhalten.
Ausserordentlicher Bezug:
Sie können auch aus anderen Gründen einen Bezug vom UBS Konto Freie Vorsorge 3b tätigen, dieser gilt dann allerdings als ausserordentlich. Die Folgen eines ausserordentlichen Bezugs sind eine rückwirkende Reduktion der gutgeschriebenen Zinsen und eine Nachbelastung der Ausgabekommissionen sowie der Depotgebühren.
Wenn Sie erst nach einer Spardauer von 10 Jahren einen ausserordentlichen Bezug tätigen, reduziert sich die Belastung auf die Hälfte.
Steuern
Mit dem UBS Konto und dem UBS Depot Freie Vorsorge 3b sparen Sie in der freien Vorsorge. Deshalb sind Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen nicht abzugsfähig. Die jährlichen Erträge aus Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen etc. unterliegen der Einkommens- und Verrechnungssteuer. Das Guthaben ist vermögenssteuerpflichtig.
Wird das Guthaben aus ausserordentlichen Gründen bezogen, kann die bezahlte Einkommenssteuer auf den Zinserträgen nicht zurückverlangt werden. Handelt es sich hingegen um Guthaben, welches in Anteile an UBS Fonds investiert war, resultieren keine steuerlichen Nachteile.
Dokumentation
Neben dem jährlichen Kontoauszug und dem Vermögensausweis erhalten Sie zusätzlich eine Übersicht der erhaltenen Vorzugszinsen sowie der erlassenen Ausgabekommissionen und Depotgebühren.