Seit 1. Januar 2006 verlangen die europäischen Banken im Zahlungsverkehr die Angabe von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) des Empfängers. Wenn IBAN und BIC im Zahlungsauftrag fehlen, verrechnet die Empfängerbank zusätzliche Fremdkosten, da eine solche Zahlung eine vollautomatische Verarbeitung verhindert. Diese Fremdkosten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Seit 2007 hat die Empfängerbank sogar das Recht, grenzüberschreitende Zahlungen ohne IBAN und BIC zurückzuweisen.
Stellen Sie daher Ihren Auslandszahlungsverkehr auf IBAN und BIC um. Sind Ihnen IBAN des Begünstigten und BIC der Begünstigtenbank nicht bekannt bzw. sind diese nicht auf der Rechnung aufgeführt, dann fragen Sie beim Begünstigten nach.
Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer, anhand derer sich die drei wesentlichen Merkmale einer Bankbeziehung, nämlich das Land, das Finanzinstitut und die Kontonummer auf Anhieb eindeutig bestimmen lassen. Der BIC dient zur Identifizierung der Bank des Begünstigten. Dank der Angabe von IBAN und BIC kann eine Zahlung automatisch ohne manuelle Bearbeitung verarbeitet werden.
Wenn Sie Rechnungen ins Ausland versenden, geben Sie dem Zahlungspflichtigen bitte Ihre IBAN und BIC an. Die eigene IBAN und BIC finden Sie z.B. auf Ihrem Kontoauszug im UBS e-banking oder auf Papier.
Das UBS Informationsblatt «Zahlungen in Europa: immer mit IBAN und BIC
» informiert Sie umfassend.
Verwenden Sie bereits heute die IBAN auch im Schweizer Inlandszahlungsverkehr.