UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Service Finder | Kontakt | eng deu fra | Suche
   
UBS e-bankingUBS QuotesUBS Service LineStandorte
UBS in der Schweiz  
Privatkunden Wealth Management Business Banking Research
     
Produkte & Dienstleistungen
 

Incoterms
Incoterms

Was sind die Incoterms?

Die Incoterms sind ein Regelwerk der ICC Paris, Sie definieren die Lieferbedingungen für den internationalen Warenhandel zwischen den Kaufparteien. Diese sind in 13 Trade Terms (Lieferklauseln) gegliedert.
Die letzte Version, die Incoterms 2000, ICC-Publikation Nr. 560 sind seit dem 1.1.2000 in Kraft.

Ihr Zweck

Zweck der Incoterms ist es, international einheitliche Regeln zur Auslegung der hauptsächlich verwendeten Vertragsformeln in Aussenhandelsverträgen aufzustellen.

Unsicherheiten, die durch die unterschiedliche Auslegung solcher Klauseln in den verschiedenen Ländern entstehen, werden dadurch vermieden oder zumindest erheblich eingeschränkt. Einheitliche Richtlinien verringern somit das Risiko rechtlicher Komplikationen sowie Missverständnisse, welche aus unterschiedlichen Handelspraktiken stammen.

Anwendung – Gültigkeit

Die Anwendung der Incoterms beschränkt sich auf die Lieferung einer beweglichen, physisch greifbaren Ware, deren Verkauf abgeschlossen ist.

Die Incoterms sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden und im Kaufvertrag oder in Offerten, allgemeinen Ein- oder Verkaufsbedingungen, Bestellungen, Auftragbestätigungen usw. genannt oder in einer separaten Vereinbarung festgehalten sind.
Formulierungsvorschlag: z.B. CPT Madrid gemäss Incoterms 2000.

Was wird geregelt – was nicht?

Die Incoterms sind immer als Bestandteil des Kaufvertrages zu interpretieren. Sie definieren Rechte und Pflichten des Verkäufers und Käufers bezüglich:

  • Lieferung und Transportdokumenten (oder entsprechender elektronischen Mitteilungen)

  • Kostenübergang

  • Risikoübergang

Die Incoterms regeln nicht:

  • den Eigentumsübergang, sowie andere Rechte aus dem Eigentum

  • Vertragsbrüche und deren Folgen

  • Haftungsausschlüsse in Folge von speziellen Umständen (höhere Gewalt, Embargo u.Ä.)

  • Termine (Lieferzeitpunkt, -periode ist zu fixieren)

  • Transportart (nur beschränkt)

  • Bedingungen anderer Verträge

  • Bedingungen mit Spediteur / Carrier (diese betrachten Incoterms nur als Frankaturvorschrift)

Wichtigste Neuerungen in den Incoterms 2000 gegenüber den Incoterms 1990

FCA: Nur noch zwei Varianten der Übergabe:

  • Das Gelände des Verkäufers (Verlad der Ware auf Abgangsfahrzeug durch Verkäufer).

  • Ein anderer Ort (Entladen des Ankunftsfahrzeugs durch Käufer).

FAS: Ausfuhrfreimachung durch den Verkäufer.

DEQ: Importfreimachung und die damit verbundenen Abgaben durch den Käufer.

DDU/DDP: Ware ist dem Käufer nicht abgeladen zur Verfügung zu stellen; die Abladekosten gehen zulasten des Käufers.

Verbliebene Schwachpunkte unter den Incoterms 2000

CIF Verpflichtung des Verkäufers nur zur Mindestdeckung analog der Institute Cargo Clauses C = Deckung nur des Sendungsverlusts zwischen Abgangshafen und Empfangshafen.
CIP Verpflichtung des Verkäufers nur zur Mindestdeckung analog der Institute Cargo Clauses C = Deckung nur des Sendungsverlusts zwischen Abgangsort und benanntem Bestimmungsort.
DEQ Für containerisierte Ware besteht keine Regelung.
DES Containerisierte Ware müsste auf Schäden auf dem Ankunftsschiff überprüft werden, da die Haftung für den Verkäufer dort endet.

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.

Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugänglich. Benutzer mit Domizil in anderen Staaten beachten bitte die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.

© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.

Privacy Policy

 
Partnerschaft mit 
Partnerschaft mit osec