Garantien können zu Identifikations- und Übermittlungszwecken via einer Drittbank, normalerweise im Domizilland des Begünstigten, dem Begünstigten avisiert werden. Dies geschieht meist auf elektronischem Weg via SWIFT oder geschlüsseltem Telex. Die avisierende Bank geht dabei keine direkte Garantieverpflichtung ein.
Darüber hinaus ist auch die Garantie einer Drittbank zu Ihren Gunsten möglich. Die Garantie-Avisierung funktioniert auch im umgekehrten Verhältnis zu oben geschildertem Ablauf. Wir leiten die Fremdgarantie ohne Engagement unsererseits, lediglich zu Identifikations- und Übermittlungszwecken, an Sie als Begünstigten weiter. Bei Unsicherheit bezüglich Inhalt der Garantie (Garantiefachtechnisch), Bonität der Bank oder aktuellem Länderrisiko, beraten wir Sie auf Anfrage gerne. Oft können Sie Probleme dieser Art umgehen, indem Sie Ihren Geschäftspartner im Ausland bitten, diese Garantie von einer erstklassigen Bank in der Schweiz ausstellen zu lassen.