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Garantie gemäss ICC-Richtlinien
Garantie gemäss ICC-Richtlinien

Die Internationale Handelskammer hat am 1.1.1994 neue Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien herausgegeben. Die Richtlinien kommen nur zur Anwendung, wenn in der Garantie ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Artikel 20: Der Begünstigte aus einer Garantie gemäss den «Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien» (Publikation 458) kann diese nur mit einer qualifizierten Erklärung abrufen. Der Begünstigte muss die Vertragsverletzung bestätigen und darlegen, in welcher Art und Weise die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.

Auf den 1. Januar 1998 setzte die Internationale Handelskammer mit den «ISP 98» (International Standby Practices) neue Richtlinien in Kraft, die speziell für das Standby Letter of Credit- Geschäft geschaffen wurden. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Standbys mehrheitlich den einheitlichen Richtlinien für Akkreditive unterstellt werden.

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