UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Service Finder | Kontakt | eng deu fra | Suche
   
UBS e-bankingUBS QuotesUBS Service LineStandorte
UBS in der Schweiz  
Privatkunden Wealth Management Business Banking Research
     
Produkte & Dienstleistungen
Ihr Profil
 

Erscheinungsformen von Bankgarantien
Erscheinungsformen von Bankgarantien

Bietungs-/Offertgarantie

Die Bietungs-/Offertgarantie sichert allfällige Ansprüche der ausschreibenden Stelle gegenüber dem Anbieter bei vorzeitigem Rückzug oder einseitiger Änderung des Angebotes – bzw. im Zuschlagsfall bei Weigerung des Anbieters, den Vertrag zu unterzeichnen oder weitere geforderte Garantien zu stellen.

Sie kommt vor allem im Export oder bei Ausschreibungen von Projekten zur Anwendung.
In der Regel liegt ihre Höhe bei 2 bis 5 Prozent des Angebotswertes. Sie hat meist eine kurzfristige Laufzeit.
Relativ häufig kann der Ausschreibende die Evaluierung der eingereichten Angebote nicht in der gesetzten Zeit abschliessen. In der Regel werden dann die Anbieter aufgefordert, die Laufzeit ihrer Garantien zu verlängern. Nicht unterschätzt werden sollten die damit verbundenen Risiken wie z. B. Änderungen am Markt, Änderungen des Preisgefüges, Teuerung usw.
Bietungs-/Offertgarantien ziehen oft weitere Verpflichtungen nach sich, z. B. Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien.

Anzahlungsgarantie

Die Anzahlungsgarantie sichert allfällige Ansprüche des Käufers an den Verkäufer auf Rückvergütung einer vom Käufer an den Verkäufer vor Warenlieferung geleisteten Anzahlung auf den Kaufpreis (bzw. Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises) sofern die vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt wurden.

Sie kommt im Export-Import-Geschäft, aber auch im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe zur Anwendung.
Ihre Höhe liegt beim Betrag der Anzahlung bzw. Vorauszahlung. Ihre Laufzeit geht bis zur Lieferung der Ware, plus z. B. 15 Tage.
Wurde im Zusammenhang mit dem Grundgeschäft ein Akkreditiv eröffnet und durch UBS avisiert, kann, falls die Verschiffungsdokumente bei UBS eingereicht werden, die Garantie um folgende Klausel ergänzt werden:
«Unsere Garantie ermässigt sich automatisch um ..... Prozent des Rechnungswertes jeder von der Firma ..... (Lieferant) erbrachten Lieferung. Eine Lieferung gilt dann als nachgewiesen, wenn die Firma ..... (Lieferant) bei uns ordnungsgemässe Dokumente unter dem Dokumentenakkreditiv Nr. ….. der Bank ..… eingereicht hat.»

Erfüllungsgarantie

Die Erfüllungsgarantie sichert allfällige Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen nicht ordnungsgemässer bzw. nicht vertragsgemässer Lieferung oder Leistung (z. B. Bau, Montage, Ausführung).

Die Erfüllungsgarantie kommt im Export-Import-Geschäft, aber auch im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe (umfasst oft die Lieferungs- und Leistungsgarantie) zur Anwendung. Häufig liegt ihre Höhe bei 5 bis 20 Prozent des Vertragswertes, ihre Laufzeit geht bis zur Vertragserfüllung. Diese Garantieform wird im internationalen Geschäft verhältnismässig oft mit "pay or extend" in Anspruch genommen. Dies hat zum Ziel, nur eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken.

Gewährleistungsgarantie

Die Gewährleistungsgarantie sichert allfällige Ansprüche des Käufers an den Verkäufer wegen nach Lieferung eventuell auftretender Mängel.

Die Gewährleistungsgarantie kommt im Export-Import-Geschäft, aber auch im Inland in Industrie und Gewerbe (dort eher als Bürgschaft) zur Anwendung. Ihre Höhe liegt häufig bei 5 bis 20 Prozent des Vertragswertes. Ihre Laufzeit ist branchenabhängig, oftmals geht sie über 1 Jahr - nach erfolgter Lieferung bzw. Inbetriebnahme. Im Baugewerbe ist die Gewährleistungsgarantie in Form der einfachen oder Solidarbürgschaft bekannt unter dem Namen Bauhandwerkerbürgschaft.
Kann im Exportgeschäft auch als "Retention-Bond" (Ersatz für Zahlungsrückbehalt; oft 5 bis 10 Prozent des Vertragswertes) eingesetzt werden. Diese Garantieform wird im internationalen Geschäft verhältnismässig oft mit "pay or extend" in Anspruch genommen. Was zum Ziel hat, nur eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken.

Zahlungsgarantie

Die Zahlungsgarantie sichert allfällige Ansprüche des Verkäufers an den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises zum vereinbarten Termin.
Die Zahlungsgarantie tritt im Export-Import-Geschäft öfter an die Stelle eines Akkreditivs - bei Lieferung gegen «offene Rechnung».
Ihre Höhe liegt in der Regel beim Kaufpreis oder einem Teil davon. Die Laufzeit geht zumeist bis zum Zahlungsziel, plus z. B. 15 Tage.
Die Zahlungsgarantie ist deshalb zu beachten, weil es im Export-/Import-Bereich vor allem auf abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantien ankommt.

Kreditsicherungsgarantie

Die Kreditsicherungsgarantie sichert allfällige Ansprüche des Kreditgebers an den Kreditnehmer wegen nicht vereinbarungsgemäss erfolgter Rückzahlung eines Kredits (Darlehens usw.).
Die Kreditsicherungsgarantie kommt weltweit zur Anwendung. Ihre Höhe umfasst den Kreditbetrag, meist zuzüglich einer Marge zur Deckung aufgelaufener Zinsen und Nebenkosten. Die Laufzeit geht über die Fälligkeit des Kredites, plus z. B. 15 Tage. Dabei geht es vorwiegend um abstrakte Garantien zugunsten der kreditgebenden ausländischen oder inländischen Bank. Diese Garantieform wird im internationalen Geschäft verhältnismässig oft mit "pay or extend" in Anspruch genommen. Dies hat zum Ziel, nur eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken.

Konnossementsgarantie

Die Konnossementsgarantie sichert allfällige Ansprüche der Reederei/Schifffahrtsgesellschaft an den Käufer, wegen Freigabe der aus Übersee eingetroffenen Waren, ohne Vorlage der Konnossemente (da z. B. auf dem Postweg verzögert oder sogar verloren). Oder Sie sichert Ansprüche an den Lieferanten wegen Ausstellung von Ersatzkonnossementen (Originale verlegt oder verloren).

Die Konnossementsgarantie ist speziell für den Importeur bei fehlenden Dokumenten entwickelt worden.
Ihre Höhe liegt beim jeweiligen Warenwert zuzüglich Kostenmarge (im Ermessen der Reederei). In der Regel beträgt sie 150 bis 200 Prozent des Warenwertes. Die Laufzeit liegt normalerweise bei 1 bis 2 Jahren. In der Praxis ist die Laufzeit jedoch häufig unbefristet bzw. bis zur Einreichung der Originalkonnossemente oder der Entlastungsschreiben des Begünstigten. Außerdem werden die Garantietexte oftmals vom Reeder zwingend vorgeschrieben und müssen überdies vom Schuldner, mit Rückgarantie der Bank, direkt an die Reederei ausgestellt werden.

Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung

Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.

© UBS 1998-2009. Alle Rechte vorbehalten.