Direkte Garantien
Sie kommen vor allem bei Inlandgeschäften vor. Oft genügt schon die akzessorische Sicherung in Form einer Bürgschaft,
die analog einer direkten Garantie direkt an den Begünstigten abgegeben wird. Die direkten Garantien kommen immer dann zur Anwendung, wenn die Sicherungsverpflichtung der Bank nicht von Bestand, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Hauptschuldverhältnisses abhängen darf. Aus Kostengründen und Risikoüberlegungen werden zunehmend auch bei Auslandsgeschäften direkte Garantien nachgefragt.
Indirekte Garantien
Indirekte Garantien werden hauptsächlich im Zusammenhang mit Exportgeschäften ausgestellt insbesondere dann, wenn staatliche Stellen oder Staatsunternehmen die Begünstigten sind. Hinzu kommt, dass in zahlreichen Ländern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Formvorschriften keine ausländischen Banken als Garanten akzeptiert werden (z. B. Länder des Mittleren Ostens). Bei einer indirekten Garantie wird eine zweite meist ausländische Bank eingeschaltet.