UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Service Finder | Kontakt | eng deu fra | Suche
   
UBS in der Schweiz  
Privatkunden Wealth Management Business Banking Research
     
Produkte & Dienstleistungen
Ihr Profil
 

Direkte und indirekte Garantie
Direkte und indirekte Garantie

Mit oder ohne Auftrag an Drittbank
Mit oder ohne Auftrag an Drittbank

Direkte Garantien

Sie kommen vor allem bei Inlandgeschäften vor. Oft genügt schon die akzessorische Sicherung in Form einer Bürgschaft,
die analog einer direkten Garantie direkt an den Begünstigten abgegeben wird. Die direkten Garantien kommen immer dann zur Anwendung, wenn die Sicherungsverpflichtung der Bank nicht von Bestand, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Hauptschuldverhältnisses abhängen darf. Aus Kostengründen und Risikoüberlegungen werden zunehmend auch bei Auslandsgeschäften direkte Garantien nachgefragt.

Indirekte Garantien

Indirekte Garantien werden hauptsächlich im Zusammenhang mit Exportgeschäften ausgestellt – insbesondere dann, wenn staatliche Stellen oder Staatsunternehmen die Begünstigten sind. Hinzu kommt, dass in zahlreichen Ländern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Formvorschriften keine ausländischen Banken als Garanten akzeptiert werden (z. B. Länder des Mittleren Ostens). Bei einer indirekten Garantie wird eine zweite meist ausländische Bank eingeschaltet.

Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung

Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern nicht zugänglich. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.

© UBS 1998-2009. Alle Rechte vorbehalten.