Grundlage bildet Ihr Auftrag an uns. Vorzugsweise mittels vollständig ausgefülltem Auftragsformular. Darin enthalten sind auch die Bedingungen und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe von Bankgarantien. Zusätzlich sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie allenfalls andere vereinbarte Bedingungen massgebend.
Insbesondere bei indirekten Garantien besteht rechtlich eine besondere Situation, da fremdes Recht, fremde Bankkommissionen, Gebühren und Spesen sowie andere länderspezifische Usanzen und Besonderheiten, involviert sind. Die Bedingungen und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe von Bankgarantien weisen auf diese Punkte hin.
Unsere Kommissionen und Gebühren setzen sich aus einer individuellen Kommission, abhängig von Ihrem Kundenrating bei UBS, allfällig vorhandener Deckung, der Garantieart (beachten Sie, dass sogenannte 'Financial Guarantees' wie Zahlungsgarantien, Kreditsicherstellungen etc. eine höhere Kommission erfordern. Grund: Die von der EBK vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung ist massiv höher als bei Garantien zur Absicherung der 'Leistung/Performance') sowie der Laufzeit. Die Berechnung erfolgt auf Quartalsbasis oder Anteil davon und wird im Voraus für eine bestimmte Periode (vier Quartale oder für die gesamte Laufzeit) belastet. Die Kommission beträgt im Minimum CHF 200 und CHF 50 pro Quartal oder Anteil davon.