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Wichtiges für den Importeur
Wichtiges für den Importeur  Integrität des Exporteurs und allfälliges Risiko
Sie sollten vor Abschluss eines Vertrages von der Integrität und Lieferfähigkeit des Exporteurs überzeugt sein.
Geschäfte mit unbekannten Firmen abzuschliessen, bergen Risiken. Ein Akkreditiv vermag Sie nur ungenügend vor einer Lieferung vertragswidriger Ware zu schützen. Eine Möglichkeit der Abhilfe: Verlangen Sie eine neutrale Prüfung vor Verschiffung der Ware.
Verhandlungsposition des Importeurs
Der Exporteur rechnet bei Einsatz eines Akkreditivs mit erhöhter Zahlungssicherheit und rascher Abwicklung. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition als Importeur.
Das Akkreditiv stellt für den Exporteur eine Bonitätsauskunft dar. Das ermöglicht Ihnen als Importeur die Aushandlung eines besseren Preises (zum Beispiel in Form eines Kassaskontos). Die Akkreditivkosten werden dadurch mehr als wettgemacht.
Lieferbedingungen (Incoterms 2000) und Transportversicherung
Empfehlenswert ist ein Vertragsabschluss basierend auf den «ICC-Incoterms 2000». Die Lieferbedingungen entscheiden, welche Verpflichtungen, Kosten, Risiken und Gefahren beide Parteien zu übernehmen haben.
In den Lieferbedingungen wird ferner festgeschrieben, wer für die Transportversicherung zu sorgen hat: Bei CIF-, CIP-, DDU- oder DDP-Lieferungen ist der Exporteur, bei FCA-, CFR-, CPT-, FOB- und FAS-Lieferungen der Importeur dafür verantwortlich. Achtung: Gemäss Incoterms 2000 ist der Exporteur bei CIP/CIF-Lieferungen nur zur Mindestdeckung verpflichtet. Ein Schweizer Versicherer bietet üblicherweise umfassenden Schutz, vor allem wenn ein Abschluss von «Haus zu Haus» möglich ist (wie bei CFR- oder CPT-Lieferungen).Achtung: Auf keinen Fall darf die Importware unversichert auf die Reise gehen!
Die Dokumente im Akkreditivgeschäft
Als Importeur fordern Sie die für die Einfuhr und Verzollung der Ware im Bestimmungsland benötigten Dokumente an.
Anzahl und Aufmachung der Dokumente, die vom Exporteur eingereicht werden müssen, hängen weitgehend von der Art des Transports, der Ware und den Lieferbedingungen ab.
Schritt für Schritt zum erfolgreichen AbschlussWählen Sie mit Ihrem Exporteur aufgrund der vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen die geeignete Akkreditivart aus. Vereinbaren Sie mit dem Exporteur die Akkreditivbedingungen wie z.B. Art und Anzahl der Dokumente. Als Importeur erteilen Sie an UBS den Auftrag, ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen. Das Sichtakkreditiv ist eine Eventualverpflichtung und UBS als Eröffnerbank geht eine Zahlungsverpflichtung ein. Daher klärt UBS, ob die notwendige Deckung in Form von Guthaben oder von offenen Kreditlimiten vorhanden ist. Diese Kreditlinie, die so genannte Akkreditivlimite, beantragen Sie als Importeur bei Ihrem UBS-Kundenbetreuer. Eine Beanspruchung unter einer bereits bestehenden Betriebskreditlimite ist allenfalls möglich. Für das Akkreditiv mit aufgeschobener Zahlung benötigt der Importeur eine separate Kreditlimite, weil diese Art eine zweistufige Verpflichtung der Eröffnerbank darstellt:
bis Benutzung = Eventualverpflichtung,
nach der Dokumentenaufnahme = feste Verpflichtung, am Fälligkeitstag zu zahlen.
ÄnderungEine nachträgliche Änderung eines Akkreditivs ist nur möglich, wenn die eröffnende und die bestätigende Bank sowie der Begünstigte (Exporteur) einverstanden sind.
Das Akkreditiv sollte einfach und klar ausgestellt sein.
Vermeiden Sie Bedingungen, welche die Akkreditivabwicklung erschweren, für den Exporteur kaum erfüllbar sind oder von der Bank nicht überprüft werden können.
Unter einem Akkreditiv besteht normalerweise keine Gewähr, dass Sie als Importeur die gewünschte Ware erhalten. Treffen Sie allenfalls Vorkehrungen. Dies kann eine neutrale Inspektion der Ware vor Versand sein unter Einforderung eines Inspektionszertifikats unter dem Akkreditiv.
Bei Akkreditiven in Fremdwährungen bietet Ihnen UBS die Möglichkeit das Währungsrisiko abzusichern. Bitte erwähnen Sie Ihren Wunsch (zum Beispiel Abschluss eines Terminkontrakts) auf Ihrem Auftrag.
Für kleinere und mittlere Beträge müssen die Bankgebühren in Form von Minimalkommissionen mitberücksichtigt werden. Es ist ratsam, die Spesenfrage vor Vertragsabschluss zu regeln.Bei einem Erstgeschäft oder bei einer komplexen Transaktion kontaktieren Sie frühzeitig unsere Spezialisten. Sie beraten Sie gerne.
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