Abweichungen
Sind Abweichungen irgendeiner Art in den Dokumenten vorhanden, entfällt die Zahlungsverpflichtung der eröffnenden Bank und, falls das Akkreditiv bestätigt ist, auch jene der bestätigenden Bank. Damit verliert der Exporteur die ihm durch das Akkreditiv gebotene Sicherheit.
Häufige Abweichungen:
Überschreiten der Versandfrist.
Unvollständig eingereichte Dokumente.
Unkorrekte Warenbeschreibung auf der Rechnung.
Widersprüchliche Angaben in den Dokumenten untereinander.
Bei Feststellung von Unstimmigkeiten versucht UBS zusammen mit dem Exporteur Lösungen zu finden, welche die Sicherheit des Akkreditivs wiederherstellen.
Mögliche Auswirkungen von Abweichungen
Die Zahlung kann sich verspäten, was mit Zinsverlusten verbunden ist.
Es entstehen Kosten für Umtriebe.
Die Zahlung kann verweigert werden. Abweichungen werden als Vorwand für eine Zahlungsverweigerung gesucht, um einen Preisnachlass zu erwirken, beispielsweise bei
Versuchen Sie deshalb zuerst, fehlerhafte Dokumente zu korrigieren oder auszutauschen.
Mögliches Vorgehen bei Abweichungen
Vorbehaltszahlung
Können die fehlerhaften Dokumente nicht korrigiert oder ausgetauscht werden, kann allenfalls ein Vorbehalt erfolgen.
Die Bank behält sich dabei das Recht vor, auf den Begünstigten einen Regress (Rückgriff) zu nehmen, sofern die eröffnende Bank die Annahme der Dokumente und die Anschaffung der Deckung wegen Unstimmigkeiten verweigert.
Beim Akzeptakkreditiv ist die Honorierung der Dokumente unter Vorbehalt nicht möglich. Das heisst, die Dokumente müssen korrekt sein, damit die bezogene Bank bereit ist, das Akzept zu leisten.
Zahlungsermächtigung
Die normierte Bank holt bei der eröffnenden Bank eine schriftliche Zahlungsermächtigung ein. Die Dokumente bleiben bis zur Akzeptierung bei der normierten Bank.
Approval basis
Die normierte Bank schickt die Dokumente zur Gutheissung (approval basis) an die eröffnende Bank. Diese zahlt erst, nachdem sie die Dokumente erhalten hat und diese trotz der Abweichungen vom Auftraggeber (Käufer) akzeptiert worden sind.