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Das Akkreditiv – richtig eingesetzt – bringt Ihnen als Exporteur eine Reihe von Vorteilen. Es soll die von Ihnen gewünschte Sicherheit bieten. Dazu bedarf es einer vertragskonformen Eröffnung sowie erfüllbarer Bedingungen.
Wir zeigen Ihnen auf, worauf Sie speziell achten müssen und welche Konsequenzen Unstimmigkeiten in den Dokumenten haben können.
Ihre Vorteile durch das Akkreditiv im Export
Die Bank zahlt unabhängig von der Zahlungswilligkeit des Käufers in der im Akkreditiv vorgesehenen Form.
Der Käufer kann nicht unter irgendeinem Vorwand die Zahlung zurückhalten.
Will der Käufer eine Mängelrüge geltend machen, muss er dies ausserhalb des Akkreditivs tun. Dabei ist der Exporteur bei den Verhandlungen in einer stärkeren Position.
Verzögerungen, wie sie etwa bei einer Übermittlung von Bankvergütungen entstehen können, werden weitgehend vermieden.
Zahlungen unter einem Akkreditiv erfolgen in der Regel schneller.
Nach Aufnahme der Dokumente erfolgt die Zahlung oder die Bank gibt einen fixen Zahlungszeitpunkt bekannt (Akzept, Negoziierung, aufgeschobene Zahlung).
Ist das Akkreditiv bestätigt, kann ein nach Sicht fälliger Akkreditiverlös in der Regel diskontiert bzw. bevorschusst werden. Entsprechend kann sich der Exporteur günstige Kredite beschaffen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.
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