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Das Sichtakkreditiv
Das Sichtakkreditiv

Unterschiedliche Sicherheitskriterien
Unterschiedliche Sicherheitskriterien

Je nach Form eines Sichtakkreditivs beinhaltet dieses unterschiedliche Sicherheitskriterien:

Das unbestätigte Sichtakkreditiv. Die Eröffnerbank haftet gegenüber dem Begünstigten (Exporteur) für die Zahlung. Die avisierende Bank übernimmt jedoch keine Zahlungsverpflichtung.

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Das bestätigte Sichtakkreditiv. Die bestätigende Bank verpflichtet sich zusätzlich zur Eröffnerbank fristgerecht und akkreditivkonform eingereichte Dokumente zu bezahlen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von derjenigen der Eröffnerbank. Die Bank des Exporteurs benötigt dazu einen klaren Auftrag der Eröffnerbank. Wir sprechen von einem klassischen «Zug-um-Zug-Geschäft». Der Exporteur gewährt dem Käufer keine Zahlungsfrist.

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