Das Akkreditiv ist auch im Transit- oder internationalen Handel geeignet, das Sicherheitsbedürfnis der verschiedenen Parteien bedarfsgerecht zu decken.
Dazu stellt Ihnen UBS folgende Produkte zur Verfügung:
Das übertragbare Akkreditiv/Die Übertragung. Der Zwischenhändler (= Erstbegünstigter) hat die Möglichkeit, seine Bank zu beauftragen, das Akkreditiv (= Basisakkreditiv) ganz oder teilweise an den Endlieferanten/ Produzenten (= Zweitbegünstigter) zu übertragen.
Das Back-to-back-Akkreditiv. Ein Akkreditiv wird aufgrund eines bereits vorhandenen Akkreditivs (= Basisakkreditiv) im Auftrag des Zwischenhändlers (= Erstbegünstigter) zugunsten eines Endlieferanten/ Produzenten neu, das heisst «Rücken an Rücken», eröffnet.
Die Zession (Abtretung) von Akkreditiverlösen. Hierbei handelt es sich um eine ganze oder teilweise Abtretung des Akkreditiverlöses durch den Akkreditivbegünstigten zugunsten z.B. seines/seiner Lieferanten.
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