Folgende besondere Arten des Akkreditivs stehen Ihnen zur Verfügung:
Standby Letter of Credit. Der Standby Letter of Credit hat seinen Ursprung in der Bankengesetzgebung der Vereinigten Staaten. Diese verbietet es den amerikanischen Kreditinstituten, gegenüber Dritten Garantieverpflichtungen zu übernehmen. Zur Umgehung dieses Verbotes haben die US-Banken den so genannten «Standby Letter of Credit» ins Leben gerufen, eine auf den einheitlichen Richtlinien für Akkreditive (ERA) basierende Verpflichtung.
Revolvierendes Akkreditiv. Das revolvierende Akkreditiv deckt verschiedene Teillieferungen in bestimmten Zeitabschnitten bis zu einem Maximalbetrag. Es lautet auf den Gegenwert der ersten Teillieferung. Bei Benutzung erneuert es sich automatisch um den gleichen Teilbetrag für eine im Voraus bestimmte Anzahl von Lieferungen. In der Praxis ist diese Akkreditivart selten und nicht sehr bekannt.
Red/Green-Clause-Akkreditiv. Dem Exporteur wird vor Einreichung der Dokumente ein Teil des Akkreditivbetrags als Anzahlung ausbezahlt. Somit erhält er eine Vorfinanzierung für die zu liefernde Ware und kann damit den Rohstoff einkaufen und allenfalls einen Teil der Produktionskosten decken. Ein Green-clause-Akkreditiv unterscheidet sich vom Red-clause-Akkreditiv darin, dass die Ware eingelagert werden muss. Der Exporteur muss deshalb normalerweise als zusätzliches Dokument einen Einlagerungsnachweis erbringen. Die übrigen Komponenten sind grundsätzlich die selben wie beim Red-Clause-Akkreditiv.
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