UBS AG
Screenreader-optimierte Version für sehbehinderte und blinde Besucher Home | Accessibility | Zoom Version | Service Finder | Kontakt | eng deu fra | Suche
   
UBS e-bankingUBS QuotesUBS Service LineStandorte
UBS in der Schweiz  
Privatkunden Wealth Management Business Banking Research
     
Produkte & Dienstleistungen
 

Das Akzeptakkreditiv
Das Akzeptakkreditiv

Beschreibung

Unter einem Akzeptakkreditiv erhält der Exporteur bei Präsentation konformer Dokumente und einer Termintratte von der bezogenen Bank die wechselrechtliche Zusage, dass sie am definierten Fälligkeitstag Zahlung leisten wird. Die Fälligkeit muss aus den Akkreditivbedingungen eindeutig errechenbar sein (z.B. 90 Tage nach Verladedatum). Die Termintratte wird von der bezogenen Bank akzeptiert, nachdem die Dokumente aufgenommen worden sind.

Merkmale

Es ist benutzbar durch Akzeptleistung/available by acceptance.

  • Beim unbestätigten Akkreditiv haftet dem Exporteur gegenüber einzig die Eröffnerbank, welche das Akzept leistet für die Zahlung auf den Fälligkeitstag. Demzufolge sind Delkredere- und Länderrisiko über eine längere Zeitdauer nicht abgesichert.

  • Beim bestätigten Akkreditiv erhält der Exporteur die Zahlungsverpflichtung auf den Fälligkeitstag sowohl von der Eröffner- als auch von der bestätigenden Bank, welche den auf sie gezogenen Wechsel akzeptiert.

Vorteile

Vorteile beim unbestätigten Akzeptakkreditiv

  • Durch das Wechselakzept der Eröffnerbank erhält der Exporteur eine vom Akkreditiv unabhängige wechselrechtliche Forderung, welche je nach Land des Bezogenen durch ein strenges Wechselrecht geregelt wird.

  • Der Importeur muss erst am Fälligkeitstag Zahlung leisten. Während der Zahlungsfrist kann die Ware allenfalls weiterverkauft und der Akkreditivbetrag aus dem Verkaufserlös beglichen werden.

  • Kostengünstiger als das bestätigte Akkreditiv.

Zusätzliche Vorteile beim bestätigten Akzeptakkreditiv

  • Diese Form gibt dem Exporteur grosse Sicherheit, sind doch Delkredererisiken stark limitiert – für den Exporteur haftet so beispielsweise UBS – und das Länderrisiko eliminiert.

  • Die Tratte ist grundsätzlich auf die bestätigende Bank (UBS) gezogen, welche diese nach Aufnahme konformer Dokumente akzeptiert. Dadurch erhält der Exporteur ein ausgezeichnetes, vom Akkreditiv unabhängiges Finanzierungsinstrument. Die von der bestätigenden Bank akzeptierte Tratte kann zu günstigen Konditionen diskontiert werden.

  • Das zeitliche und physische Postlaufrisiko für den Exporteur wird weitgehend eliminiert, da das Akkreditiv als benutzt gilt, wenn konforme Dokumente bei der bestätigenden Bank eingereicht werden.

Nachteile

Nachteile beim unbestätigten Akzeptakkreditiv

  • Der Exporteur trägt das Risiko, bei Schwierigkeiten im Lande der Eröffnerbank bzw. bei Bonitätsschwierigkeiten der Eröffnerbank keine Zahlung zu erhalten.

  • Die avisierende Bank ist nicht verpflichtet, eine auf sie gezogene Termintratte zu akzeptieren.

  • Finanzierungskosten für den Exporteur während der Zahlungsfrist.

  • Höherer administrativer Aufwand gegenüber Zahlung gegen offene Rechnung oder Dokumentarinkasso.

Nachteile beim bestätigten Akzeptakkreditiv

  • Teurer als das unbestätigte Akkreditiv, weil die bestätigende Bank die Zahlung «garantiert» und eine Engagementgebühr für das übernommene Risiko berechnet.

  • Der Importeur trägt das zeitliche und physische Postlaufrisiko, da das Akkreditiv bei Vorlage von konformen Dokumenten bei der bestätigenden Bank als benutzt gilt.

Besonderheiten

Bei dieser Akkreditivart ist es unter Umständen auch möglich, dass sich der Importeur einen Kredit für eine bestimmte Frist (in der Regel bis 180 Tage ab Versanddatum) beschaffen kann. In diesem Fall muss er die Diskontspesen übernehmen. Der Importeur wird erst auf Wechselverfall belastet, was sich bei tiefen Zinsen exportfördernd auswirken kann. Der Exporteur erhält somit eine Sichtzahlung, da er keine Zahlungsfrist gewährt hat.

Auch wenn ein Akkreditiv keinen Bestätigungsauftrag enthält, kann die avisierende Bank mit dem Exporteur eine spezielle Vereinbarung über eine so genannte «stille Bestätigung» abschliessen. In dieser Vereinbarung werden die von der avisierenden Bank gedeckten Risiken definiert.

Empfehlungen

Wenn der Exporteur eine Finanzierung benötigt, ist das Akzeptakkreditiv bei grösseren Beträgen das richtige Instrument. Von Vorteil ist es, wenn die Termintratte auf UBS gezogen wird. Für eine Finanzierung eignet sich nur ein bestätigtes Akkreditiv. Die Bestätigung eines solchen Akkreditivs durch UBS ist jedoch abhängig davon, ob die Eröffnerbank bei ihr offene Kreditlinien zur Verfügung hat. Es ist deshalb für den Exporteur vor Abschluss eines wichtigen Exportgeschäfts ratsam, sich bei UBS zu erkundigen, ob das Akkreditiv bestätigt werden kann. Wir empfehlen dem Exporteur, unten stehende Zahlungsklausel in seinen Vertrag zu integrieren.

Zahlungsklausel (payment terms)

  • Unbestätigtes Akkreditiv: «...against documentary credits to be advised through UBS AG, Trade Finance, P.O. Box, CH-8098 Zurich (SWIFT UBSWCHZH80A), in our favour, available until (=date) with UBS AG, by acceptance of a time draft, drawn on UBS AG at … days after the date of shipment, accompanied by the shipping documents.» UBS AG hat keine Verpflichtung die Tratte zu akzeptieren.

  • Bestätigtes Akkreditiv: «...against documentary credit, to be issued by a prime bank and confirmed by UBS AG, Trade Finance, P.O. Box, CH-8098 Zurich (SWIFT UBSWCHZH80A), in our favour, available until (= date) with UBS AG, by acceptance of a time draft, drawn on UBS AG at ... days after the date of shipment, accompanied by the shipping documents.»

    => Finanzierungsinstrument: Wechsel kann nach erfolgtem Akzept durch UBS diskontiert werden.

  • Exporteur gewährt Zahlungsfrist: «Acceptance commission is for applicant's (buyer's) account. However, the relative discount charges are for beneficiary's (seller's) account.»

  • Exporteur gewährt keine Zahlungsfrist: «Acceptance and discount charges are for applicant's (buyer's) account. Therefore, beneficiary (seller) is to receive the draft amount as if it is drawn at sight.»

Wichtiger rechtlicher Hinweis - bitte lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie fortfahren.

Die auf dieser Website angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugänglich. Benutzer mit Domizil in anderen Staaten beachten bitte die geltenden Verkaufsbeschränkungen für die entsprechenden Dienstleistungen.

© UBS 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.

Privacy Policy