Die «Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive» (ERA) bilden die Grundlage für die Abwicklung von Akkreditivgeschäften. Sie regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten der am Akkreditiv beteiligten Parteien.
Zu beachten ist:
Die gegenwärtig gültigen ERA 600 (herausgegeben von der Internationalen Handelskammer in Paris) sind seit dem 1. Juli 2007 in Kraft. Diese Richtlinien haben sich international durchgesetzt.
Seit dem 1. April 2002 gelten für die Vorlagen elektronischer Dokumente die eUCP als Anhang zu den ERA 600.
Neben den ERA 600 sind weiterhin auch lokale Gesetze für das Akkreditivgeschäft von Bedeutung.
Für die Schweiz sind in Bezug auf die rechtliche Regelung der Auftragserteilung/Anweisung auch die entsprechenden Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts massgebend (OR, Art. 394ff. und Art. 466ff. sowie die Artikel über Wertpapiere OR 965ff.).
Einen vollständigen Abdruck der ERA 600 finden Sie in der UBS-Publikation «Akkreditive und Dokumentarinkassi».