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Ferienobjekt
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UBS-Finanzberatung für Ferienobjekte
UBS-Finanzberatung für Ferienobjekte

Ferienobjekte

Träumen Sie von einem gemütlichen Sommerhaus mit Seesicht oder von einer Wohnung mit Blick auf die Berge?
Damit Sie Ihren Traum vom Zweitwohnsitz verwirklichen können, berät Sie der UBS-Berater kompetent und zuverlässig.

Generell gelten für die Finanzierung von Ferienobjekten folgende Richtlinien:
  • UBS finanziert in der Regel 60% des Kaufpreises. Die Amortisation beträgt 2% pro Jahr.

  • Die Ausgaben für den Hauptwohnsitz und das Ferienobjekt sollten zusammen nicht mehr als einenDrittel des Bruttoeinkommens ausmachen.

  • Ferienobjekte können aus rechtlichen Gründen nicht mit Mitteln der beruflichen Vorsorge oder der steuerbegünstigten Säule 3a finanziert werden.

  • Der Eigenmietwert des Ferienobjekts wird im Standortkanton – der in der Regel nicht mit dem Wohnort identisch ist – versteuert; dies wiederum hat eine interkantonale Steuerausscheidung zur Folge.

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