Die Fliesen haben Risse und die Dusche
tropft warum nicht die Gelegenheit
beim Schopf packen und das Bad renovieren?
Ähnliche Überlegungen dürften in
manchen Familien angestellt werden. Fast
zwei Drittel der Schweizer Wohnliegenschaften
stammen aus den Boomjahren
nach dem Zweiten Weltkrieg. Und erst
etwa die Hälfte der Wohnbauten, die
mehr als 20 Jahre als sind, sind schon
renoviert worden.
Aufschieben geht ins Geld
Eine Renovation steigert nicht nur den
Komfort Ihrer Immobilie, sondern auch
deren Wert. Zudem führen Um-
und
Einbauten
wie wärmedämmende Fenster
oft zu Energieeinsparungen.
Trotzdem muss ein Umbau gut überlegt
sein. Bevor Sie Handwerker einspannen,
sollten Sie sich über Ziel und Ausmass
im Klaren sein. Denn ein Umbau kann
schnell mehrere zehntausend Franken
kosten.
Wer jährlich mindestens 1 bis
1,5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts
auf die Seite legt, kann sein Eigenheim
aber nach 10 Jahren meist einer
Verjüngungskur
unterziehen, ohne den
Gürtel enger schnallen zu müssen.
Werterhaltend oder wertsteigernd?
Die Steuerbehörden unterscheiden zwischen
werterhaltenden und wertsteigernden
Investitionen. Erneuert eine Familie
das Bad aus den Sechzigerjahren, dürfte
dies die Steuerbehörde als werterhaltende
Investition einstufen. Diese sind in den
meisten Kantonen sowie beim Bund von
den Steuern abziehbar. Im Gegensatz
dazu handelt es sich beim Ausbau des
Bades zur Wellnessoase um eine wertsteigernde
Investition, die steuerlich nicht
abziehbar ist.
Dennoch empfiehlt es sich, die Belege
von wertsteigernden Investitionen aufzubehalten.
Bei einem späteren Verkauf der
Liegenschaft kann man diese vom steuerbaren
Grundstückgewinn abziehen und
somit Steuern sparen.
Der Unterschied zwischen
werterhaltend
und wertsteigernd ist auch für die Finanzierung
von Bedeutung. Ist die Hypothek
im Verhältnis zum Liegenschaftswert tief,
lässt sie sich oft aufstocken.
Eine wertsteigernde
Renovation erhöht da den
Spielraum zusätzlich.