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Vereinbarung über das John Doe Summons-Verfahren

Heute hat die Regierung der USA den US District Court of the Southern District of Florida darüber informiert, dass alle Parteien eine Einigung im John Doe Summons-Verfahren erzielt und die abschliessenden Dokumente paraphiert haben. Das für den 17. August geplante Hearing vor dem Gericht findet nicht statt. Sobald das Abkommen offiziell unterzeichnet ist, werden die Parteien dem Gericht beantragen, das Verfahren wie vereinbart einzustellen.

UBS begrüsst diese Einigung. UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger erklärte dazu: "Der Verwaltungsrat und das Management von UBS sind dankbar, dass die zwei Regierungen eine Einigung in dieser Angelegenheit erzielt haben. Sie danken der Schweizer Regierung und der Schweizer Delegation für ihre hervorragenden Dienste bei den Verhandlungen über diese Vereinbarung." UBS hat dem Wunsch der Regierungen zugestimmt, keine öffentliche Stellungnahme abzugeben, so lange das Abkommen noch nicht offiziell unterzeichnet ist. Dies soll in naher Zukunft erfolgen.

 
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