Ordentliche Kapitalerhöhung; Bezugsrechtsemission
A. Antrag
Profond beantragte eine ordentliche Kapitalerhöhung durch die UBS AG, bei der den
bestehenden Aktionären über eine Bezugsrechtsemission Bezugsrechte zugeteilt werden.
Dadurch sollten rund CHF 10 Milliarden Eigenkapital geschaffen werden. Der
Verwaltungsrat stimmt dem Antrag von Profond zu, ist aber der Meinung, dass die
ordentliche Kapitalerhöhung so auszugestalten sei, dass ein Erlös von rund CHF 15
Milliarden resultiert. Der Verwaltungsrat beantragt daher eine ordentliche Kapitalerhöhung
zu den folgenden Bedingungen:
1. Erhöhung des Aktienkapitals von bisher CHF 207 354 734.401 um bis zu CHF
125 000 000 auf maximal CHF 332 354 734.40 durch die Ausgabe von bis zu
1 250 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien zu einem Nennwert von je CHF
0.10 zum Ausgabepreis von CHF 0.10. Die definitive Anzahl der auszugebenden
Aktien wird vom Verwaltungsrat kurz vor der Bezugsrechtsemission so festgelegt,
dass ein Reinerlös für die UBS AG von rund CHF 15 Milliarden resultiert. Der
Verwaltungsrat wird verpflichtet, die Kapitalerhöhung im gesamten Umfang des
gezeichneten Kapitals durchzuführen.
2. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Bezugspreis festzulegen. Die auszugebenden
Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2008 dividendenberechtigt.
3. Die Einlagen für die neu auszugebenden Aktien sind in Geld/bar zu leisten.
4. Die neu auszugebenden Aktien haben keine Vorrechte.
5. Die neu auszugebenden Aktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungen von
Artikel 5 der Statuten.
6. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird direkt oder indirekt gewährt. Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Modalitäten für die Ausübung der Bezugsrechte
festzulegen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte oder Aktien, für die das Bezugsrecht
nicht ausgeübt wurde, werden zu Marktbedingungen verkauft.
B. Erläuterungen
Der Verwaltungsrat beantragt eine ordentliche Kapitalerhöhung, die so gestaltet werden
soll, dass daraus rund CHF 15 Milliarden Eigenkapital für die UBS AG geschaffen wird. Zu
diesem Zweck und unter Berücksichtigung des aktuellen Aktienkurses der UBS AG, des
Marktumfelds und der bei einer solchen Bezugsrechtsemission üblichen Bestimmungen soll
der Verwaltungsrat die Möglichkeit haben, bis zu 1 250 000 000 neue Aktien auszugeben,
was rund 57% des Aktienkapitals der UBS AG entspricht (nach Ausgabe der neuen Aktien
für die Aktiendividende). Der Erlös aus der Bezugsrechtsemission trägt dazu bei, dass die
UBS AG ihre internen Ziele für die Kern- und die Gesamtkapitalquote sowie die
1 In dieser Zahl ist die Erhöhung des Aktienkapitals infolge der Ausschüttung der Aktiendividende
nicht berücksichtigt. Die Zahl wird daher um die Anzahl Aktien, die im Zusammenhang mit der
Aktiendividende ausgegeben wird, erhöht.
Eigenmittelvorschriften und die Markterwartungen in Bezug auf die Kapitalisierung der
Gesellschaft erfüllen kann.
Erläuterungen über die Auswirkungen der geplanten Kapitalerhöhung auf die 9%
Pflichtwandelanleihe (MCN) mit Verfall 2010 finden Sie am Ende dieser Einladung.
1 In dieser Zahl ist die Erhöhung des Aktienkapitals infolge der Ausschüttung der Aktiendividende
nicht berücksichtigt. Die Zahl wird daher um die Anzahl Aktien, die im Zusammenhang mit der
Aktiendividende ausgegeben wird, erhöht.
Revidierte Version vom 1. April 2008