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Generalversammlung 2002
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Traktanden
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Traktandum 2: Gewinnverwendung - Nennwertrückzahlung anstelle einer Dividende für das Geschäftsjahr 2001

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gewinn des Stammhauses wie folgt zu verwenden:

Gewinn des Geschäftsjahres 2001 gemäss Erfolgsrechnung

CHF 4'655 Mio.

Zuweisung an die Anderen Reserven

CHF 4'655 Mio.

Der Verwaltungsrat beantragt anstelle der Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2001 eine Nennwertrückzahlung im Betrag von CHF 2 pro Aktie. Das Aktienkapital reduziert sich dadurch um rund CHF 2,5 Milliarden, der Nennwert pro Aktie auf CHF 0.80. Die Artikel 4 und 4a der Statuten sind entsprechend anzupassen (siehe Traktandum 6).

B. Erläuterungen
Der Verwaltungsrat beantragt für 2001, wie bereits für das vierte Quartal 2000, anstelle der Ausschüttung einer Dividende eine Rückzahlung auf dem Nennwert vorzunehmen. Diese Ausschüttung erfolgt ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% und unterliegt in der Schweiz auch nicht der Einkommenssteuer.

Der Verwaltungsrat beantragt eine Ausschüttung von CHF 2 pro Aktie, was dem Betrag des Vorjahres entspricht (CHF 6.10 vor dem Split der Aktien, CHF 2.03 nach Split). Der gesamte Gewinn des Stammhauses wird den «Anderen Reserven» zugewiesen und bildet damit Eigenkapital.

Die Auszahlung erfolgt am 10. Juli an die Aktionäre, welche am 5. Juli UBS-Aktien besitzen, nach Durchführung des bei einer Kapitalherabsetzung notwendigen Schuldenrufs.
Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat in einem besonderen Revisionsbericht zuhanden der Generalversammlung bestätigt, dass am 31. Dezember 2001 die Forderungen der Gläubiger trotz der beabsichtigten Kapitalherabsetzung voll gedeckt waren und die Liquidität der Bank gesichert bleibt.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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