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Generalversammlung 2002
Generalversammlung 2002

Traktanden
Traktanden

Traktandum 1: Jahresbericht, Konzernrechnung und Rechnung des Stammhauses für das Geschäftsjahr 2001, Berichte des Konzernprüfers und der Revisionsstelle

A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt, den Bericht über das Geschäftsjahr 2001 sowie die Konzernrechnung und die Rechnung des Stammhauses für das Geschäftsjahr 2001 zu genehmigen.

B. Erläuterungen
Die ausführliche Berichterstattung von Verwaltungsrat und Konzernleitung über das Geschäftsjahr ist im «Finanzbericht» enthalten. Zusätzliche Informationen über Strategie, Organisation und Aktivitäten des Konzerns und der Unternehmensgruppen, über Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle sowie über Corporate Governance finden sich im «Handbuch 2001/2002». Beide Publikationen können von den Aktionären bezogen werden und sind auch im Internet unter www.ubs.com/investors verfügbar. Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten zudem zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung automatisch den «Jahresbericht», der die wichtigsten Informationen zum Geschäftsverlauf enthält.

Die Erfolgsrechnung des Konzerns schliesst bei einem Gesamt-Geschäftsertrag von CHF 37 114 Millionen und einem Gesamt-Geschäftsaufwand von CHF 30 396 Millionen mit einem Ergebnis vor Steuern von CHF 6718 Millionen und einem Netto-Konzerngewinn von CHF 4973 Millionen ab. Die Bilanzsumme liegt am 31. Dezember 2001 bei CHF 1253 Milliarden. Die Eigenen Mittel des Konzerns betragen CHF 43,5 Milliarden.

Die Rechnung des Stammhauses weist einen Reingewinn von CHF 4655 Millionen aus. Einem Gesamt-Geschäftsertrag von CHF 22328 Millionen steht ein Gesamt-Geschäftsaufwand von CHF 14312 Millionen gegenüber. Daraus ergibt sich ein operativer Gewinn von CHF 8016 Millionen. Abschreibungen und Rückstellungen machen CHF 2790 Millionen aus, ausserordentliche Erträge CHF 95 Millionen, ausserordentliche Aufwendungen CHF 7 Millionen und die Aufwendungen für Steuern betragen CHF 659 Millionen.

Ernst & Young AG als Konzernprüfer und bankengesetzliche Revisionsstelle empfiehlt in ihren Berichten an die Generalversammlung ohne Einschränkung, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung des Stammhauses zu genehmigen. Die Konzernprüfer attestieren, dass die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UBS in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards («true and fair view») vermittelt und dem schweizerischen Gesetz entspricht. Bezüglich der Stammhausrechnung bestätigt die Revisionsstelle, dass die Buchführung und die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten der UBS AG entsprechen.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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