Am 31. Dezember 2007 war Chase Nominees Ltd., London,
treuhänderisch für andere Investoren, mit einer Beteiligung
von 7,99% (2006: 8,81%; 2005: 8,55%) am gesamten Aktienkapital
eingetragen. DTC (Cede & Co.), New York, («The
Depository Trust Company», eine US-amerikanische Wertschriften-
Clearing-Organisation) hielt am 31. Dezember
2007 treuhänderisch für andere wirtschaftlich Berechtigte
14,15% (31. Dezember 2006: 13,21%) am gesamten Aktienkapital.
Gemäss den Bestimmungen von UBS zur Eintragung
von Aktien ist das Stimmrecht von Nominees auf 5%
beschränkt. Wertschriften-Clearing- und Abwicklungsorganisationen
sind von dieser Regelung ausgenommen. Kein
weiterer Aktionär war am 31. Dezember 2007 mit einer Beteiligung
von 3% oder mehr am gesamten Aktienkapital registriert.
Das Eigentum an UBS-Aktien ist breit gestreut (siehe
Tabellen mit Angaben zur
Aufteilung nach Aktionärskategorien und geografischen Regionen).
Diese Informationen erfassen jedoch lediglich die
eingetragenen Aktionäre und sind deshalb nicht repräsentativ
für die gesamte Aktionärsbasis von UBS. Nur Aktionäre,
deren Aktien mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen
sind, können ihre Stimmrechte ausüben.
Nach dem schweizerischen Börsengesetz ist jede natürliche
oder juristische Person, die Aktien oder derivative Wertschriften
auf Aktien einer solchen Gesellschaft hält, verpflichtet,
die Gesellschaft sowie die Börse zu benachrichtigen,
wenn ihre Beteiligung einen der folgenden Schwellenwerte
erreicht, unter- oder überschreitet: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3,
50, oder 66 2/3% der Stimmrechte, und zwar ungeachtet
der
Möglichkeit ihrer Ausübung. Die detaillierten Offenlegungsanforderungen
und die Methode zur Berechnung des Grenzwerts
sind in der Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission
über die Börsen und den Effektenhandel (Offenlegung
von Beteiligungen) festgelegt. Die Verordnung verbietet
insbesondere das Verrechnen von so genannten
Erwerbspositionen (d.h. Beteiligungspapiere, Wandel- und
Erwerbs- sowie Veräusserungsrechte) mit Veräusserungspositionen
(d. h. Veräusserungsrechte oder -verpflichtungen). Sie
verlangt zudem, dass jede dieser Positionen einzeln berechnet und bei Erreichen eines Grenzwerts gleichzeitig gemeldet
wird. Der Bestand eigener Aktien lag bei UBS seit 13. September
2002 immer über der 3%-Marke, die gemäss schweizerischem
Börsengesetz eine Offenlegung erfordert. Im Jahr
2007 bewegte sich der Stand der von UBS gehaltenen eigenen
Aktien zwischen 3% und 10% (siehe zudem Mitteilungspflichten).
Per Jahresende hielt UBS 7,79% Erwerbspositionen (Anteil
der Stimmrechte), die 161 475 748 UBS-Namenaktien entsprechen.
Darin enthalten waren 160 841 275 registrierte
UBS-Aktien und insgesamt 634 473 Erwerbspositionen und
garantierte Veräusserungsrechte an UBS-Aktien. Gleichzeitig
hielt sie auch 10,32% Veräusserungspositionen (Anteil der
Stimmrechte), die 213 775 377 Namenaktien entsprechen.