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Generalversammlung 2001
Generalversammlung 2001

Traktanden
Traktanden

Traktandum 9: Genehmigung der neuen Artikel 4 und 4a der Statuten

B. Erläuterungen
Sofern die Generalversammlung den Anträgen zu den Traktanden 2, 6.2., 7.1. und 8 zustimmt und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der revidierte Artikel 622 Absatz 4 des Obligationenrechtes in Kraft tritt, beantragt der Verwaltungsrat, die Artikel 4 und 4a in folgender definitiven Fassung zu genehmigen:

Artikel 4
1
Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 3 578 046 746.40 (drei Milliarden fünfhundertachtundsiebzig Millionen sechsundvierzigtausend siebenhundertsechsundvierzig Schweizer Franken und vierzig Rappen). Es ist eingeteilt in 1 277 873 838 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 2.80. Das Aktienkapital ist voll liberiert.
2
unverändert

Artikel 4a
Mitarbeiterbeteiligungspläne von Paine Webber Group Inc., New York («PaineWebber»)
Das Aktienkapital erhöht sich, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre, um höchstens CHF 47 402 922, entsprechend höchstens 16 929 615 voll zu liberierenden Namenaktien von je CHF 2.80, durch Ausübung von Optionen, die den Mitarbeitern von Paine- Webber in Ablösung ihrer bisherigen Optionspläne beim Vollzug des Vertrages über den Zusammenschluss vom 12. Juli 2000 eingeräumt wurden. Das Bezugsverhältnis, die Fristen und weitere Einzelheiten wurden von Paine- Webber festgelegt und von der UBS AG übernommen. Der Erwerb von Aktien durch die Ausübung von Optionsrechten sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von Artikel 5 der Statuten.

B. Erläuterungen
Der neue Artikel 4 Absatz 1 der Statuten ist das Ergebnis der verschiedenen beantragten Beschlüsse:
1. Reduktion des Kapitals um CHF 184 217 830 durch Vernichtung der über die zweite Handelslinie zurückgekauften Aktien
2. Reduktion des Kapitals durch Nennwertrückzahlung im Betrag von CHF 681 532 713.60 an die Aktionäre
3. Split der 425 957 946 Aktien im Verhältnis 1: 3

Im Artikel 4a wird der Maximalbetrag des Bedingten Kapitals um die Nennwertreduktion herabgesetzt und die Zahl der gemäss Beschluss unter Traktandum 6.2. zur Verfügung stehenden Aktien als Folge des Splits im Verhältnis 1: 3 erhöht.

Sollten die Aktionäre einzelne Anträge ablehnen, werden Artikel 4 Absatz 1 und 4a für die Schlussabstimmung entsprechend angepasst.

Seite zuletzt geändert am: 28. Januar 2005, 12:45

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