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| Gewinn des Geschäftsjahres 2000 | |
|---|---|
gemäss Erfolgsrechnung |
7'906 Mio. CHF |
Total zu verwenden | 9'677 Mio. CHF |
Zuweisung an die Allgemeinen gesetzlichen Reserven |
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Total verwendet | 9'677 Mio. CHF |
Anstelle der Ausschüttung einer Restdividende für die Monate Oktober bis Dezember 2000 beantragt der Verwaltungsrat eine Nennwertrückzahlung im Betrag von CHF 1.60 pro Aktie. Das Aktienkapital reduziert sich dadurch um rund CHF 682 Millionen, der Nennwert pro Aktie auf CHF 8.40. Die Artikel 4 und 4a der Statuten sind entsprechend anzupassen. Der Beschluss erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der revidierte Artikel 622 Absatz 4 des Obligationenrechtes in Kraft tritt.
B. Erläuterungen
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. September 2000 haben die Aktionäre der Ausschüttung einer Teildividende im Zusammenhang mit der Akquisition von PaineWebber zugestimmt. Für die ersten neun Monate des Jahres 2000 wurden am 5. Oktober pro Aktie CHF 4.50 ausbezahlt. Der dafür benötigte Betrag von CHF 1764 Millionen wurde den Anderen Reserven des Stammhauses entnommen, da während des Jahres keine Ausschüttungen zulasten des laufenden Gewinnes erfolgen können. Die Anderen Reserven werden nun wieder entsprechend dotiert.
Der Verwaltungsrat hat anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung eine Restdividende von CHF 1.50 pro Aktie für das vierte Quartal in Aussicht gestellt. Die durch eine Gesetzesänderung möglich gewordene Herabsetzung
des Nennwertes pro Aktie schafft die Möglichkeit, anstelle dieser Restdividende eine für die Aktionäre steuergünstige Rückzahlung auf dem Nennwert vorzunehmen. Diese Ausschüttung erfolgt ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer von 35% und unterliegt in der Schweiz auch nicht der Einkommenssteuer. Der gesamte verbleibende Gewinn wird den Anderen Reserven zugewiesen. Der Verwaltungsrat schlägt eine Ausschüttung von CHF 1.60 pro Aktie vor. Damit wird ein neuer Nennwert geschaffen, der – gemäss Antrag unter Traktandum 8 – im Verhältnis 1:3 gesplittet werden kann.
Sofern die Änderung des Schweizerischen Obligationenrechtes wie geplant in Kraft tritt und die Aktionäre dem Antrag zustimmen, erfolgt die Auszahlung, nach Durchführung des für die Kapitalherabsetzung notwendigen Schuldenrufes, am 18. Juli an jene Aktionäre, welche am 13. Juli 2001 UBS-Aktien halten.
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