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Generalversammlungen
Generalversammlungen

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der UBS
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der UBS

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat oder die Revisionsstelle es für notwendig erachten.

Die Generalversammlung hat die folgenden Befugnisse: Sie erlässt die Statuten und beschliesst deren Änderung, wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates, die Revisionsstelle und den Konzernprüfer, sie genehmigt den Jahresbericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung und beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Die Generalversammlung erteilt den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung Decharge. Daneben beschliesst sie in allen Fragen, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind oder ihr vom Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Seite zuletzt geändert am: 20. Mai 2008, 17:56

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