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Abgegebene Stimmen | 705'594'499 |
Quorum 2/3 Mehr der Aktienstimmen | 470'396'333 |
Ja-Stimmen | 671'465'286 |
Nein-Stimmen (inkl. Enthaltungen) | 31'759'857 |
Artikel 4b (neu) der Statuten lautet nach diesem Beschluss wie folgt:
Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 27. Februar 2010 das Aktienkapital um
höchstens CHF 10 370 000 durch Ausgabe von höchstens 103 700 000 voll zu liberierenden
Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 zu erhöhen.
Den Aktionären werden nach Massgabe ihrer Beteiligung Bezugsrechte auf den Erwerb von
neuen Namenaktien zugeteilt. Der Verwaltungsrat legt die Modalitäten für die Ausübung der
Bezugsrechte fest. Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, werden vom Verwaltungsrat im
Interesse der Gesellschaft verwendet. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die neuen
Namenaktien in Teilbeträgen auszugeben. Der Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Namenaktien
wird durch den Verwaltungsrat bestimmt. Der Ausgabebetrag der neuen Namenaktien beträgt
CHF 0.10 und die Liberierung dieser Namenaktien erfolgt durch Umwandlung von frei
verwendbarem Eigenkapital im Maximalbetrag von CHF 10 370 000. Die neu auszugebenden
Namenaktien sind ab dem Geschäftsjahr, in dem sie ausgegeben werden, dividendenberechtigt.
Die Zeichnung und der Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der
Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung von Artikel 5 der Statuten.
Der Notar, Herr Dr. Matthias Staehelin aus Münchenstein, wird diesen Statutenänderungsbeschluss
beurkunden.
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