A. Antrag
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von genehmigtem
Kapital im Umfang von höchstens 5% des ausgegebenen Aktienkapitals
durch folgende Ergänzung der Statuten:
Artikel 4b (neu)
Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 27. Februar
2010 das Aktienkapital um höchstens CHF 10 370 000 durch Ausgabe
von höchstens 103 700 000 voll zu liberierenden Namenaktien
im Nennwert von je CHF 0.10 zu erhöhen.
Den Aktionären werden nach Massgabe ihrer Beteiligung Bezugsrechte
auf den Erwerb von neuen Namenaktien zugeteilt. Der Verwaltungsrat
legt die Modalitäten für die Ausübung der Bezugsrechte
fest. Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, werden vom Verwaltungsrat
im Interesse der Gesellschaft verwendet. Der Verwaltungsrat
ist ermächtigt, die neuen Namenaktien in Teilbeträgen auszugeben.
Der Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Namenaktien wird
durch den Verwaltungsrat bestimmt. Der Ausgabebetrag der neuen
Namenaktien beträgt CHF 0.10 und die Liberierung dieser Namenaktien
erfolgt durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital
im Maximalbetrag von CHF 10 370 000. Die neu auszugebenden
Namenaktien sind ab dem Geschäftsjahr, in dem sie ausgegeben
werden, dividendenberechtigt.
Die Zeichnung und der Erwerb der neuen Aktien sowie jede
nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen der Eintragungsbeschränkung
von Artikel 5 der Statuten.
B. Erläuterungen
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von genehmigtem
Aktienkapital, um die Ausschüttung einer Aktiendividende zu
ermöglichen. Nach der Bewilligung des beantragten genehmigten Aktienkapitals
wird der Verwaltungsrat das Aktienkapital durch die Ausgabe
von einem Anrecht pro ausstehende Aktie erhöhen. Eine gewisse
Anzahl Anrechte berechtigt den Halter zum Bezug von jeweils einer
Gratisaktie der UBS AG. Die Anrechte werden an der virt-x gehandelt
werden können und es den Aktionären daher offen lassen, ob sie
neue Aktien der UBS AG beziehen oder den Barwert der Anrechte
durch den Verkauf dieser Rechte auf dem Markt erhalten möchten.
Der anfängliche theoretische Wert eines Anrechts dürfte weitgehend
den CHF-Wert der Dividende für das Geschäftsjahr 2006 wiederspiegeln
– dieser kann jedoch Marktschwankungen unterliegen.
Die Erhöhung des Aktienkapitals darf 5% des zum Zeitpunkt der
Zuteilung der Anrechte ausgegebenen Aktienkapitals nicht überschreiten.
Dies bedeutet, dass Aktionäre im Besitz von mindestens 20 UBS-Aktien
sein müssen, um eine Gratisaktie zu erhalten. Das Umtauschverhältnis
wird durch den Verwaltungsrat bestimmt, und die Aktionäre
werden darüber bis zur oder an der ordentlichen Generalversammlung
informiert. Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung wird kein
zusätzlicher Generalversammlungsbeschluss notwendig sein.
Voraussichtlicher Stichtag für die Zuteilung der Anrechte ist der
25. April 2008. Den von UBS AG am entsprechenden Stichtag gehaltenen
eigenen Aktien werden keine Anrechte für neue Aktien zugesprochen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf den Abschnitt
«Aktiendividende» im Aktionärsbrief vom 10. Januar 2008 und in der Informationsbroschüre für Aktionäre vom 31. Januar 2008.