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Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden
Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden

USA
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Bankengesetzgebung

Die Tätigkeiten von UBS in den USA unterliegen einer Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. UBS unterhält Niederlassungen in Kalifornien, Connecticut, Illinois, New York und Florida. Die UBS-Niederlassungen in Kalifornien, New York und Florida besitzen staatliche Lizenzen des «Office of the Comptroller of the Currency». Die Niederlassungen in Connecticut und Illinois verfügen über eine Zulassung der «State Banking Authority» ihres jeweiligen Bundesstaates. Jede Geschäftsstelle in den USA unterliegt den Bestimmungen und der Überprüfung der ihr zugeteilten Zulassungsbehörde. Ferner ist das «Board of Governors» der US-Notenbank mit der Prüfung und Aufsicht der von den einzelnen Bundesstaaten zugelassenen UBS-Geschäftsstellen in den USA betraut. UBS unterhält auch Trustgesellschaften und andere Banken mit beschränkter Zweckbestimmung, deren Regulierung durch einzelstaatliche Aufsichtsbehörden oder das «Office of the Comptroller of the Currency» erfolgt. Einzig die Einlagen bei der UBS-Tochterbank im Bundesstaat Utah sind durch die «Federal Deposit Insurance Corporation» versichert. Die Vorschriften, denen die US-Geschäftsstellen und -Tochtergesellschaften von UBS unterstehen, enthalten Einschränkungen bezüglich der Aktivitäten sowie Sicherheitsauflagen wie beispielsweise Begrenzungen der Kreditvergaben an einzelne Schuldner, einschliesslich UBSTochtergesellschaften.

Die Zulassungsbehörde jeder US-Geschäftsstelle ist unter gewissen Bedingungen befugt, Geschäfte und Eigentum der von ihr zugelassenen Geschäftsstelle in Besitz zu nehmen, beispielsweise bei Gesetzesverstössen, unsicheren Geschäftspraktiken und Zahlungsunfähigkeit. Solange UBS eine oder mehrere bundesstaatliche Geschäftsstellen unterhält, ist das «Office of the Comptroller of the Currency» auch befugt, unter vergleichbaren Umständen die US-Vermögenswerte der UBS AG 49 in Besitz zu nehmen. Dabei sind die einzelstaatlichen Insolvenzgesetze, die sonst bei den von den einzelnen Bundesstaaten zugelassenen Geschäftsstellen angewandt würden, diesem US-Bundesgesetz untergeordnet. Würde deshalb das «Office of the Comptroller of the Currency» seine Aufsichtsfunktion im Falle einer Insolvenz von UBS gemäss US-Bundesgesetz ausüben, würden zuerst alle US-Vermögenswerte von UBS zur Befriedigung der Gläubiger aller UBS-Bankstellen in den USA als Gruppe herangezogen, bevor die schweizerischen Bestimmungen betreffend Zahlungsunfähigkeit wirksam würden.

Nebst der direkten Regulierung ihrer US-Bankstellen untersteht UBS aufgrund der Tätigkeit ihrer Geschäftsstellen auch der Aufsicht des «Board of Governors» der US-Notenbank. Dabei kommen zahlreiche Gesetze wie beispielsweise der «International Banking Act» von 1978 und der «Bank Holding Company Act» von 1956 zur Anwendung. Seit dem 10. April 2000 ist die UBS AG eine «Financial Holding Company» gemäss dem «Bank Holding Company Act» von 1956, da sie in den USA über eigene Geschäftsstellen verfügt. Als «Financial Holding Company» kann UBS ein breiteres Leistungsspektrum erbringen, einschliesslich Underwriting und Wertschriftenhandel. Um den Status als «Financial Holding Company» beizubehalten, sind UBS, ihre US-Trustgesellschaft und ihre USTochtergesellschaft mit Sitz in Utah verpflichtet, vorgegebene Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung sowie bestimmte Aufsichtsratings zu erfüllen. Die US-Regierung hat sich in ihren Richtlinien für die Finanzindustrie in den vergangenen Jahren stark auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung konzentriert. Gemäss diesen Vorschriften sind UBS und ihre Tochtergesellschaften in den USA verpflichtet, angemessene interne Richtlinien, Prozesse und Kontrollen aufrechtzuerhalten, um Tatbestände der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zu identifizieren, zu vermeiden und zu melden sowie die Identität ihrer Kunden zu verifizieren. Sind Finanzinstitute nicht in der Lage, derartige Programme zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu implementieren und beizubehalten, müssen sie mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen sowie mit der Schädigung ihrer Reputation rechnen.

Weitere aufsichtsrechtliche Bestimmungen in den USA

In den USA unterstehen UBS Securities LLC und UBS Financial Services Inc. sowie die anderen zugelassenen Brokerhäuser von UBS einer Anzahl Bestimmungen, die das gesamte Spektrum des Wertschriftengeschäfts abdecken. Dazu zählen:

  • Verkaufsmethoden;

  • Handelsusanzen unter Börsenhändlern;

  • Gebrauch und Verwahrung der Vermögen und Wertschriften von Kunden;

  • Kapitalstruktur;

  • Aktenaufbewahrung;

  • Finanzierung der Kundenkäufe;

  • Verhalten von Verwaltungsräten, Führungsverantwortlichen und anderen Mitarbeitern.

Diese Unternehmen werden von verschiedenen Regierungsstellen und Selbstregulierungsorganisationen überwacht, einschliesslich der «Securities and Exchange Commission» (SEC) und der «Financial Industry Regulatory Authority» (FINRA). Je nach Art der Brokergeschäfte können auch die folgenden Instanzen aufsichtsrechtliche Funktionen wahrnehmen: die New Yorker Börse (NYSE), das «Municipal Securities Rulemaking Board», das «US Department of the Treasury », die «Commodities Futures Trading Commission» und andere Börsen, bei denen UBS Mitglied ist. Zudem bestehen in den Bundesstaaten, Provinzen und Territorien der USA lokale Wertschriftenkommissionen, welche die Geschäftstätigkeit mit Blick auf den Anlegerschutz regulieren und überwachen.

Diese Aufsichtsbehörden können verschiedene Sanktionen verhängen. Darunter fällt auch die Ermächtigung, administrative Verfahren durchzuführen, die zu einem Verweis oder einer Busse, zu Unterlassungsverfügungen, zu einem vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss eines Brokerhauses oder von dessen Verwaltungsräten, Führungsverantwortlichen oder anderen Mitarbeitern führen können. FINRA entstand im Juli 2007 durch die Zusammenführung der National Association of Securities Dealers (NASD) und den Bereichen Mitgliederregulierung sowie Enforcement- und Schiedsverfahren der NYSE. FINRA widmet sich dem Anlegerschutz und der Marktintegrität durch eine effektive und effiziente Regulierung sowie ergänzende compliance- und technologiebasierte Dienstleistungen.

Das Aufgabenspektrum von FINRA ist breit: Marktteilnehmer registrieren und ausbilden, Untersuchungen von Wertpapierhäusern durchführen, Vorschriften erlassen und diese sowie bundesstaatliche Wertpapiergesetze durchsetzen, Anlegerinformationen veröffentlichen, Anleger weiterbilden, Trade Reporting und andere Instrumente für die Finanzbranche bereitstellen sowie Schiedsverfahren für Anleger und registrierte Unternehmen durchführen. Schliesslich ist FINRA auch für die Marktregulierung im Auftrag des NASDAQ Stock Market, der American Stock Exchange und der Chicago Climate Exchange verantwortlich.

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