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Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden  USA  BankengesetzgebungDie Tätigkeiten von UBS in den USA unterliegen einer Vielzahl
von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. UBS unterhält Niederlassungen
in Kalifornien, Connecticut, Illinois, New York
und Florida. Die UBS-Niederlassungen in Kalifornien, New York
und Florida besitzen staatliche Lizenzen des «Office of the
Comptroller of the Currency». Die Niederlassungen in Connecticut
und Illinois verfügen über eine Zulassung der «State Banking
Authority» ihres jeweiligen Bundesstaates. Jede Geschäftsstelle
in den USA unterliegt den Bestimmungen und der
Überprüfung der ihr zugeteilten Zulassungsbehörde. Ferner ist
das «Board of Governors» der US-Notenbank mit der Prüfung
und Aufsicht der von den einzelnen Bundesstaaten zugelassenen
UBS-Geschäftsstellen in den USA betraut. UBS unterhält
auch Trustgesellschaften und andere Banken mit beschränkter
Zweckbestimmung, deren Regulierung durch einzelstaatliche
Aufsichtsbehörden oder das «Office of the Comptroller of the
Currency» erfolgt. Einzig die Einlagen bei der UBS-Tochterbank
im Bundesstaat Utah sind durch die «Federal Deposit Insurance
Corporation» versichert. Die Vorschriften, denen die US-Geschäftsstellen
und -Tochtergesellschaften von UBS unterstehen,
enthalten Einschränkungen bezüglich der Aktivitäten sowie
Sicherheitsauflagen wie beispielsweise Begrenzungen der
Kreditvergaben an einzelne Schuldner, einschliesslich UBSTochtergesellschaften.
Die Zulassungsbehörde jeder US-Geschäftsstelle ist unter
gewissen Bedingungen befugt, Geschäfte und Eigentum der
von ihr zugelassenen Geschäftsstelle in Besitz zu nehmen, beispielsweise
bei Gesetzesverstössen, unsicheren Geschäftspraktiken
und Zahlungsunfähigkeit. Solange UBS eine oder mehrere
bundesstaatliche Geschäftsstellen unterhält, ist das «Office
of the Comptroller of the Currency» auch befugt, unter vergleichbaren
Umständen die US-Vermögenswerte der UBS AG
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in Besitz zu nehmen. Dabei sind die einzelstaatlichen Insolvenzgesetze,
die sonst bei den von den einzelnen Bundesstaaten
zugelassenen Geschäftsstellen angewandt würden, diesem
US-Bundesgesetz untergeordnet. Würde deshalb das «Office
of the Comptroller of the Currency» seine Aufsichtsfunktion
im Falle einer Insolvenz von UBS gemäss US-Bundesgesetz ausüben,
würden zuerst alle US-Vermögenswerte von UBS zur Befriedigung
der Gläubiger aller UBS-Bankstellen in den USA als
Gruppe herangezogen, bevor die schweizerischen Bestimmungen
betreffend Zahlungsunfähigkeit wirksam würden.
Nebst der direkten Regulierung ihrer US-Bankstellen untersteht
UBS aufgrund der Tätigkeit ihrer Geschäftsstellen auch
der Aufsicht des «Board of Governors» der US-Notenbank.
Dabei kommen zahlreiche Gesetze wie beispielsweise der «International
Banking Act» von 1978 und der «Bank Holding
Company Act» von 1956 zur Anwendung. Seit dem 10. April
2000 ist die UBS AG eine «Financial Holding Company» gemäss
dem «Bank Holding Company Act» von 1956, da sie in
den USA über eigene Geschäftsstellen verfügt. Als «Financial
Holding Company» kann UBS ein breiteres Leistungsspektrum
erbringen, einschliesslich Underwriting und Wertschriftenhandel.
Um den Status als «Financial Holding Company» beizubehalten,
sind UBS, ihre US-Trustgesellschaft und ihre USTochtergesellschaft
mit Sitz in Utah verpflichtet, vorgegebene
Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung sowie bestimmte
Aufsichtsratings zu erfüllen. Die US-Regierung hat
sich in ihren Richtlinien für die Finanzindustrie in den vergangenen
Jahren stark auf die Bekämpfung der Geldwäscherei
und der Terrorismusfinanzierung konzentriert. Gemäss diesen
Vorschriften sind UBS und ihre Tochtergesellschaften in
den USA verpflichtet, angemessene interne Richtlinien, Prozesse
und Kontrollen aufrechtzuerhalten, um Tatbestände der
Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zu identifizieren,
zu vermeiden und zu melden sowie die Identität ihrer Kunden
zu verifizieren. Sind Finanzinstitute nicht in der Lage, derartige
Programme zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
zu implementieren und beizubehalten,
müssen sie mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen sowie
mit der Schädigung ihrer Reputation rechnen. Weitere aufsichtsrechtliche Bestimmungen in den USAIn den USA unterstehen UBS Securities LLC und UBS Financial
Services Inc. sowie die anderen zugelassenen Brokerhäuser
von UBS einer Anzahl Bestimmungen, die das gesamte Spektrum
des Wertschriftengeschäfts abdecken. Dazu zählen: Verkaufsmethoden; Handelsusanzen unter Börsenhändlern; Gebrauch und Verwahrung der Vermögen und Wertschriften
von Kunden; Kapitalstruktur; Aktenaufbewahrung; Finanzierung der Kundenkäufe; Verhalten von Verwaltungsräten, Führungsverantwortlichen
und anderen Mitarbeitern.
Diese Unternehmen werden von verschiedenen Regierungsstellen
und Selbstregulierungsorganisationen überwacht,
einschliesslich der «Securities and Exchange Commission» (SEC) und der «Financial Industry Regulatory Authority»
(FINRA). Je nach Art der Brokergeschäfte können auch die
folgenden Instanzen aufsichtsrechtliche Funktionen wahrnehmen:
die New Yorker Börse (NYSE), das «Municipal Securities
Rulemaking Board», das «US Department of the Treasury
», die «Commodities Futures Trading Commission» und
andere Börsen, bei denen UBS Mitglied ist. Zudem bestehen
in den Bundesstaaten, Provinzen und Territorien der USA lokale
Wertschriftenkommissionen, welche die Geschäftstätigkeit
mit Blick auf den Anlegerschutz regulieren und überwachen.
Diese Aufsichtsbehörden können verschiedene
Sanktionen verhängen. Darunter fällt auch die Ermächtigung,
administrative Verfahren durchzuführen, die zu einem Verweis
oder einer Busse, zu Unterlassungsverfügungen, zu
einem vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss eines
Brokerhauses oder von dessen Verwaltungsräten, Führungsverantwortlichen
oder anderen Mitarbeitern führen können.
FINRA entstand im Juli 2007 durch die Zusammenführung
der National Association of Securities Dealers (NASD) und den
Bereichen Mitgliederregulierung sowie Enforcement- und
Schiedsverfahren der NYSE. FINRA widmet sich dem Anlegerschutz
und der Marktintegrität durch eine effektive und effiziente
Regulierung sowie ergänzende compliance- und technologiebasierte
Dienstleistungen.
Das Aufgabenspektrum von FINRA ist breit: Marktteilnehmer
registrieren und ausbilden, Untersuchungen von Wertpapierhäusern
durchführen, Vorschriften erlassen und diese
sowie bundesstaatliche Wertpapiergesetze durchsetzen, Anlegerinformationen
veröffentlichen, Anleger weiterbilden,
Trade Reporting und andere Instrumente für die Finanzbranche
bereitstellen sowie Schiedsverfahren für Anleger und registrierte
Unternehmen durchführen. Schliesslich ist FINRA
auch für die Marktregulierung im Auftrag des NASDAQ
Stock Market, der American Stock Exchange und der Chicago
Climate Exchange verantwortlich.
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