Die Geschäftstätigkeit von UBS in Grossbritannien wird
durch die «Financial Services Authority» (FSA) als Grossbritanniens
einziger Aufsichtsbehörde geregelt. Sie legt Richtlinien
und Bestimmungen fest, die für sämtliche relevanten
Aspekte des Finanzdienstleistungsgeschäfts gelten.
Die FSA verfolgt bei ihrer Aufsichtstätigkeit einen risikoorientierten
Ansatz. Sie verfügt über eine breite Palette von
aufsichtsrechtlichen Massnahmen wie Inspektionen vor Ort
(die eine ganze Branche oder auch nur ein einzelnes Unternehmen
betreffen können) und die Beauftragung von Experten
(Revisoren des Unternehmens, IT-Spezialisten, Anwälten
oder anderen Beratern) mit dem Erstellen vonBerichten. Die FSA kann gemäss dem «Financial Services
and Markets Act» auch eine Vielzahl von Sanktionen verhängen,
wie sie in ähnlicher Form der US-Aufsichtsbehörde
zur Verfügung stehen.
Einige der Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften
von UBS unterstehen der Aufsicht der London Stock
Exchange und anderer Wertschriften- und Warenbörsen in
Grossbritannien, bei denen UBS Mitglied ist. Zudem gelten
gegebenenfalls für die Geschäfte von UBS die Vorschriften
des «UK Panel on Takeovers and Mergers».
Die Regulierung der Finanzdienstleistungsindustrie in Grossbritannien
erfolgt im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen
Union, die unter anderem die Einhaltung gewisser Anforderungen
zur Eigenkapitalunterlegung, zum Kundenschutz
und zur Geschäftsführung verlangen. Diese Richtlinien gelten
in der gesamten Europäischen Union und widerspiegeln sich
auch in den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten.
Die im Rahmen dieser Richtlinien festgelegten
Normen, Regelungen und Anforderungen sind in Umfang und
Zweck weitgehend mit den aufsichtsbehördlichen Kapital- und
Kundenschutzanforderungen vergleichbar, welche die US-Gesetzgebung
vorschreibt.