Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden

UBS hält alle geltenden Vorschriften ein und arbeitet mit den Aufsichtsbehörden in sämtlichen Ländern, in denen sie tätig ist, einvernehmlich und eng zusammen.

UBS ist ein Unternehmen schweizerischen Rechts. Die im
Land ihres Hauptsitzes zuständige Aufsichtsbehörde ist daher
die Eidgenössische Bankenkommission (EBK).
Die Geschäfte von UBS werden in jedem Land, in dem
UBS tätig ist, durch die zuständigen Behörden überwacht.
In den folgenden Abschnitten dieses Berichts werden die
Gesetzgebung und die Aufsichtsbehörden beschrieben, welche
die Geschäftstätigkeit von UBS in ihrem Heimmarkt
Schweiz regeln. Zudem wird das regulatorische und aufsichtsrechtliche
Umfeld der USA und Grossbritanniens, der
beiden grössten Tätigkeitsgebiete von UBS ausserhalb der
Schweiz, erläutert.