UBS AG
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Corporate Governance  
     
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Reglemente und Grundsätze
 

Corporate Governance
Corporate Governance

UBS unterliegt den folgenden regulatorischen Corporate Governance-Vorschriften, denen sie vollumfänglich nachkommt: der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange (SIX), den Artikeln 663bbis und 663c Absatz 3 des Schweizerischen Obligationenrechts über die Transparenz von Vergütungen, die an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ausgerichtet werden, sowie den Standards des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, einschliesslich des Anhangs zur Vergütung von Spitzenkräften.

Ausserdem hat UBS aufgrund ihrer Kotierung an der New York Stock Exchange (NYSE) als ausländisches Unternehmen alle Corporate Governance-Standards einzuhalten, die auf ausländische kotierte Unternehmen anwendbar sind. UBS erfüllt diese Standards und zusätzlich auch die meisten NYSE-Standards für inländische US-Emittenten.

UBS verfügt auf oberster Stufe über zwei streng getrennte Führungsgremien, wie dies von der schweizerischen Bankengesetzgebung vorgeschrieben ist. Die Funktionen des Präsidenten des Verwaltungsrates einerseits und des Group Chief Executive Officer (Group CEO) andererseits sind zwei verschiedenen Personen übertragen, damit die Gewaltentrennung gewährleistet ist. Diese Struktur schafft gegenseitige Kontrolle und macht den Verwaltungsrat unabhängig vom Tagesgeschäft des Unternehmens, für das die Konzernleitung die Verantwortung trägt. Niemand kann Mitglied beider Gremien sein.

Seite zuletzt geändert am: 25. März 2009, 17:08

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