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Reglemente und Grundsätze
 

Organisationsreglement
Organisationsreglement

Der Verwaltungsrat hat gestützt auf Artikel 716b des Obligationenrechts und Artikel 24 und 26 der UBS-Statuten ein neu angepasstes Organisationsreglement (OGR) erlassen. Vorbehältlich der Genehmigung seitens Finma ist das OGR ab 1. November 2009 gültig. Es regelt alle Details der Organisation des Konzerns und die Aufgaben und Befugnisse der verschiedenen Organe.

Die wichtigsten im OGR behandelten Bereiche sind:

  • Verwaltungsrat, Verwaltungsratsausschüsse, Präsident

  • Group Executive Board, Group Chief Executive Officer, Group Chief Financial Officer, Group Chief Operating Officer, Group Risk Officer, Group General Counsel, Regional und Divisional CEOs

  • Konzernrevision

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Die Annexe A-D sind nur in der englischen Version erhältlich.

Seite zuletzt geändert am: 6. November 2009, 11:20

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