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Reglemente und Grundsätze
 

Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen
Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Die für die obersten Führungskräfte geltenden Vergütungsgrundsätze sollen sicherstellen, dass deren Interessen mit denen der Aktionäre übereinstimmen, nämlich eine langfristige Wertschöpfung und nachhaltige Aktionärsrenditen. Diese Grundsätze wurden vom Human Resources and Compensation Committee des Verwaltungsrates definiert.

  • Die UBS-Vergütungsgrundsätze für die obersten Führungskräfte wurden 2008 einer eingehenden Prüfung unterzogen

  • Ab 2009 gelten neue Vergütungsgrundsätze

Vergütungen 2008Vergütungsgrundsätze 2009
  • Die Gesamtvergütungen für die obersten Führungskräfte ging um 77% zurück.

  • Aufgrund der negativen Finanzperformance von UBS im Jahr 2008 wurden weder dem Verwaltungsratspräsidenten, noch den vollamtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung leistungsabhängige Vergütungen oder Aktienoptionen zugewiesen.

  • Diese stellen sicher, dass sich die Vergütungen an der Erwirtschaftung nachhaltiger Aktionärsrenditen im Rahmen einer angemessenen Risikopolitik orientieren und dass eine leistungsbezogene Unternehmenskultur mit langfristiger Ausrichtung auf die Ergebnisse und die Interessen der Aktionäre gefördert sowie die zielgerichtete Geschäftsstrategie der Bank unterstützt wird.

  • Die Grundsätze sehen zudem ein Bonus-Malus-System für Barvergütungen sowie Leistungskriterien für die Zuteilung von Aktien vor.

  • An der Generalversammlung 2009 wird eine nicht bindende Abstimmung über die Vergütungen der obersten Führungskräfte durchgeführt.

Vergütungsbericht 2008Entscheide zur Entlöhnung der Mitarbeiter 2008
Seite zuletzt geändert am: 13. März 2009, 10:42

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