Gemäss schweizerischem Aktienrecht muss jede Erhöhung
der Zahl ausgegebener Aktien durch die Aktionäre an einer
Generalversammlung genehmigt werden. Eine solche Erhöhung
kann durch die Aufstockung des ordentlichen Aktienkapitals
oder durch die Schaffung von bedingtem oder genehmigtem
Kapital geschehen.
Per 30. Juni 2009 waren 3'225'849'284 Aktien mit einem Nennwert von je 0.10 Franken ausgegeben. Dies entspricht einem ordentlichen Aktienkapital von 322'584'928 Franken.