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Kapitalstruktur
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Gemäss schweizerischem Aktienrecht muss jede Erhöhung der Zahl ausgegebener Aktien durch die Aktionäre an einer Generalversammlung genehmigt werden. Eine solche Erhöhung kann durch die Aufstockung des ordentlichen Aktienkapitals oder durch die Schaffung von bedingtem oder genehmigtem Kapital geschehen.

Per 30. Juni 2009 waren 3'225'849'284 Aktien mit einem Nennwert von je 0.10 Franken ausgegeben. Dies entspricht einem ordentlichen Aktienkapital von 322'584'928 Franken.

Seite zuletzt geändert am: 30. Juni 2009, 11:14

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