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Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der externen Revision
Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der externen Revision

Das Audit Committee überwacht im Auftrag des Verwaltungsrates die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Leistungen des Konzernprüfers und seiner leitenden Revisoren. Es erarbeitet Vorschläge zur Wahl oder Abwahl des externen Revisors zuhanden des gesamten Verwaltungsrates, der diese anschliessend der Generalversammlung unterbreitet.

Das Audit Committee überprüft die jährliche schriftliche Erklärung der externen Revision bezüglich ihrer Unabhängigkeit und prüft auch den zwischen UBS und der externen Revision abgeschlossenen Vertrag betreffend Revisionsmandat sowie die Honorare und Konditionen für die geplante Revision. Aufträge an den Konzernprüfer für zusätzliche Revisionsarbeiten, für revisionsbezogene sowie für erlaubte nicht revisionsbezogene Dienstleistungen müssen vorgängig vom Audit Committee genehmigt werden. Weitere Informationen dazu sind im vorhergehenden Abschnitt «Externe, unabhängige Revision» zu finden.

Die externe Revision legt überdies dem Audit Committee rechtzeitig Berichte über die wichtigsten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und -praktiken vor. Zudem leiten die externen Revisoren Berichte über alternative Behandlungen von Finanzinformationen, die zuvor mit dem Management erörtert wurden, sowie anderen relevanten Schriftverkehr zwischen der externen Revision und dem Management an das Audit Committee weiter.

Das Audit Committee trifft sich regelmässig – mindestens vier Mal pro Jahr – mit den leitenden externen Revisoren und kommt auch regelmässig mit dem Leiter der Konzernrevision zusammen.

Der Verwaltungsrat wird vom Audit Committee und vom Risk Committee über deren Kontakte und Besprechungen mit der externen Revision unterrichtet. Ein Mal pro Jahr nehmen die leitenden Revisoren an einer Verwaltungsratssitzung teil, in der Regel zur Präsentation des von der Eidgenössischen Bankenkommission vorgeschriebenen bankengesetzlichen Revisionsberichtes.

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