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Externe, unabhängige Revision
Externe, unabhängige Revision  Ernst & Young AG, Basel, übt das globale Revisionsmandat
des UBS-Konzerns aus. Die Firma nimmt alle Revisionsfunktionen
gemäss Gesetz, den regulatorischen Bestimmungen
und den UBS-Statuten wahr (siehe auch «Gesetzgebung
und Aufsichtsbehörden»). Das Audit
Committee des Verwaltungsrates beurteilt jedes Jahr die
Unabhängigkeit von Ernst & Young AG und stellt fest, ob
alle Unabhängigkeitsanforderungen der US-amerikanischen
Securities and Exchange Commission erfüllt sind. Das Audit
Committee muss sämtliche Mandate für zusätzliche Revisionsarbeiten
sowie für revisionsbezogene und übrige Dienstleistungen
vorgängig genehmigen. Damit soll gewährleistet
werden, dass die Unabhängigkeit der Revisionsgesellschaft
nicht durch Interessenkonflikte, die infolge der Übernahme
zusätzlicher Mandate möglicherweise entstehen, beeinträchtigt
wird. Ernst & Young AG informiert das Audit Committee
jährlich über die getroffenen Massnahmen, die ihre
Unabhängigkeit sowie jene ihrer Mitarbeiter gegenüber
UBS sicherstellen. Das Audit Committee prüft diese Informationen
im Auftrag des Verwaltungsrates und informiert
ihn entsprechend.
An der Generalversammlung 2006 wurde BDO Visura,
Zürich, zur Spezialrevisionsstelle für eine Amtsdauer von drei
Jahren gewählt. Als ein vom Konzernprüfer unabhängiges
Organ ist sie für Revisionsberichte im Zusammenhang mit
Kapitalerhöhungen zuständig.
Dauer des Mandats und Amtsdauer der leitenden RevisorenNach der Fusion zwischen der Schweizerischen Bankgesellschaft
und dem Schweizerischen Bankverein wurde Ernst &
Young AG, Basel, erstmals für die Revision der Jahresrechnung
1998 zum Hauptrevisor von UBS bestimmt. Im Anschluss
an ein umfassendes Auswahlverfahren im Verlauf
des Jahres 1999 wurde Ernst & Young AG anlässlich der Generalversammlung
2000 zur Wiederwahl vorgeschlagen. Sie
wurde an den Generalversammlungen bis 2007 regelmässig
in ihrem Amt bestätigt und wird auch an der Generalversammlung
2008 zur Wiederwahl empfohlen.
Die für die Revision von UBS zuständigen leitenden
Revisoren
sind seit 2005 bzw. 2004 Andrew McIntyre und
Andreas Blumer. Revisionshonorare für den externen RevisorUBS bezahlte die in der unten stehenden Tabelle aufgeführten
Honorare (inkl. Spesen) an den Konzernrevisor
Ernst & Young AG.
Zur generellen Revisionstätigkeit gehören alle Dienstleistungen,
die zur Durchführung der Revision im Einklang mit
den geltenden, allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen
erforderlich sind. Dazu gehören auch weitere Prüfungsleistungen,
die in der Regel ausschliesslich vom Hauptrevisor erbracht
werden können, wie Patronatserklärungen, statutarische
und regulatorische Revisionen, zusätzliche Bestätigungen,
Zustimmungen sowie Überprüfungen von Dokumenten, die
gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen bei den
Aufsichtsbehörden einzureichen sind.
Revisionsbezogene Dienstleistungen umfassen vorwiegend
zusätzliche Bestätigungen (z.B. Revisionen von Vorsorge-
und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, vertraglich begründete
Verfahrensberichte oder vom Management in Auftrag
gegebene Prüfungen). Im Weiteren gehören dazu Sorgfaltsprüfungen
(Due Diligence) bei Akquisitionen und Vorbereitungsarbeiten
für die Bestätigung, dass UBS die Bestimmungen
von Section 404 des US Sarbanes-Oxley Act von
2002 einhält.
Steuerdienstleistungen sind nicht revisionsbezogene
Dienstleistungen, die von Steuerspezialisten von Ernst &
Young AG erbracht werden. Sie beinhalten Compliance-, Beratungs-
und Planungsdienste im Steuerbereich im Zusammenhang
mit UBS-internen Steuerfragen. Ernst & Young AG
darf keine persönlichen Steuerberatungen für Mitglieder des
UBS-Managements erbringen, die im Rahmen der Finanzberichterstattung
eine Überwachungsfunktion bekleiden.
Mandate für «andere» Dienstleistungen werden nur in
Ausnahmefällen genehmigt. 2006 und 2007 umfassten sie
hauptsächlich Ad-hoc-Beratungen (on-call advisory) sowie
ausgewählte transaktionsbezogene Überprüfungen.
Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Honoraren
erhielt Ernst & Young AG im Jahr 2007 31 050 000 Franken
(2006: 22 080 000 Franken) für Revisionsarbeiten und Steuerdienstleistungen
zugunsten von UBS Investment Fonds,
von denen zahlreiche ihre eigenen, unabhängigen Verwaltungsräte
oder Trustorgane besitzen.
| in Tausend CHF | Für das Geschäftsjahr endend am |
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Revisionshonorare
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31.12.07
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31.12.06
| Globales Revisionshonorar | 49 000 | 48 925 | Zusätzliche Dienstleistungen, die als Revision eingestuft werden (durch das Gesetz vorgeschriebene Dienstleistungen, inklusive einmaliger Dienstleistungen, die durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden) | 12 718 | 14 766 | Total Revisionshonorare | 61 718 | 63 691 |
Zusätzliche Honorare
| | | Revisionsbezogene Dienstleistungen | 9779 | 7843 | Steuerberatung | 1892 | 1249 | Andere Dienstleistungen (inklusive bewilligte Beratungen, auf Abruf) | 1699 | 3043 | Total zusätzliche Honorare | 13 370 | 12 135 |
Vorgängige Genehmigung der RevisionsmandateSämtliche von Ernst & Young AG erbrachten Dienstleistungen
müssen vorgängig vom Audit Committee des Verwaltungsrates
genehmigt werden. Eine vorgängige Genehmigung
kann entweder bei einem spezifischen Mandat oder in Form
einer allgemeinen vorgängigen Genehmigung für eine beschränkte
und klar definierte Menge und Art von Dienstleistungen
erteilt werden. Das Audit Committee hat die Kompetenz zur vorgängigen Genehmigung seinem Präsidenten
übertragen. Nach Visierung durch den Group Chief Financial
Officer werden Anträge auf Mandatserteilung an den Company
Secretary weitergeleitet, der sie dem Präsidenten des
Audit Committee zur Genehmigung unterbreitet. Das Audit
Committee wird an jeder Quartalssitzung über die von seinem
Präsidenten erteilten Genehmigungen informiert.
Gewisse Dienstleistungen dürfen gemäss der Securities
and Exchange Commission von unabhängigen Revisoren
nicht erbracht werden. Ernst & Young AG hat während des
Geschäftsjahres 2007 keine solchen Mandate übernommen.
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