Die umfassende und laufende Bekämpfung von Geldwäscherei,
Korruption und Terrorismusfinanzierung stellt einen
wichtigen gesellschaftlichen Beitrag dar. Die Integrität des
Finanzsystems liegt in der Verantwortung aller Beteiligten.
UBS nimmt diese Pflicht sehr ernst und versucht, dieses System
sowohl in seiner Gesamtheit als auch in Bezug auf
ihr eigenes operatives Geschäft zu schützen. Geldwäscherei
und Terrorismus stellen eine reale Bedrohung dar, und jeder
Einzelne hat die Aufgabe, diese Bedrohung so wirksam wie
möglich zu bekämpfen.
Die Group Money Laundering Prevention Unit von UBS
leitet die Bestrebungen der Bank zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Sie unterstützt
die Mitarbeiter hauptsächlich bei der Erkennung,
Handhabung und Meldung von verdächtigen Aktivitäten,
ohne die Kunden von UBS pauschal zu kriminalisieren oder
das normale Geschäft der Bank zu behindern. Respekt und
Schutz der Privatsphäre der Kunden von UBS behalten dabei
höchste Priorität, bilden sie doch einen Grundstein der Philosophie
von UBS.
Die wichtigste Grundlage zum Erreichen der Ziele der
Bank ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb
des Konzerns – zwischen den Kundenberatern, den Risikomanagern
und den Kontrollstellen. Es ist für die Mitarbeiter
von zentraler Bedeutung, die Kunden wirklich kennenzulernen,
ihre Bedürfnisse zu verstehen und bei Ungereimtheiten
Fragen zu stellen. Um die Fähigkeiten der Mitarbeiter in
punkto «Know your Customer» (KYC) und Erkennung verdächtiger
Verhaltensweisen zu fördern, werden sie regelmässig
über Online-Schulungen und Seminare weitergebildet.
Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei verfolgt UBS einen
risikoorientierten Ansatz, der auf ihre verschiedenen Geschäftsbereiche
und ihre spezifischen Risiken abgestimmt
wird. UBS legt unter anderem einheitliche Kriterien fest,
nach denen eine Geschäftsbeziehung aus Sicht der Geldwäschereibekämpfung
als «mit höheren Risiken verbunden»
einzustufen ist. Weiter verwendet die Bank moderne technische
Hilfsmittel, um Transaktionsmuster oder ungewöhnliche
Transaktionen zu identifizieren.
Besonderes Gewicht legte UBS in den letzten Jahren auf die
Verbesserung ihrer Kontrollen bei Geschäften mit Regierungen
und Ländern mit erhöhtem Risiko. Zu diesem Zweck löste UBS
unter anderem Geschäftsbeziehungen mit Firmen- oder Privatkunden
in einer beschränkten Anzahl Länder auf. Damit trug
sie den zunehmenden internationalen Bedenken und ihrem
Bestreben Rechnung, ihr globales Sicherheitsrisiko aktiv zu
bewirtschaften – auch wenn die verbleibenden Engagements
bereits sehr gering gewesen waren. Zu den betroffenen Ländern
gehören Iran, Myanmar, Nordkorea und Sudan.
2007 arbeitete UBS weiter mit dem öffentlichen Sektor
zusammen, um besser zu definieren, wie und in welchen
Bereichen Finanzinstitute die allgemeinen gesellschaftlichen
Bestrebungen zur Geldwäschereibekämpfung unterstützen
können. Die Aufsichtsbehörden setzen die Umstellung vom
traditionellen, «regelorientierten» Ansatz bei der Bekämpfung
der Geldwäscherei hin zur «grundsatzorientierten»
Regulierung (einschliesslich des sogenannten «risikoorientierten» Ansatzes) fort. Vor diesem Hintergrund arbeitete
UBS aktiv an der Erstellung der «Guidance on the Risk-Based
Approach to Combating Money Laundering and Terrorist
Financing» durch die Financial Action Task Force mit. Gemäss
dem «risikoorientierten» Ansatz muss UBS ihre Richtlinien
und Verfahren unter Einbezug der besonderen Risiken,
denen sie ausgesetzt ist, neu bewerten und ihre eigenen
risikoorientierten Modelle laufend weiterentwickeln. Dies war
2007 weiterhin der Fall. Wo möglich, versucht UBS mittels
einheitlicher Verfahren und Instrumente (zum Beispiel durch
die Definition konsistenter Länderrisikostandards zur Identifikation
sensitiver Länder) die AML- und KYC-Richtlinien
und -verfahren zwischen den Unternehmensgruppen zu
straffen und besser aufeinander abzustimmen.
UBS setzt sich auch weiterhin für die Entwicklung und
Umsetzung von Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei
ein, die für die gesamte Finanzbranche gelten sollen.
So war sie eine treibende Kraft bei der Gründung der Wolfsberg-
Gruppe, die 2000 ihre ersten globalen AML-Grundsätze
veröffentlichte. In den Folgejahren unterstützte UBS auch
massgeblich die Ausarbeitung anderer Richtlinien, zum Beispiel
bezüglich Korruption, Korrespondenzgeschäft, Anlagefonds
sowie Investment und Commercial Banking. Zuletzt
war UBS 2007 aktiv an der Erstellung und Herausgabe einer
Erklärung der Wolfsberg-Gruppe und der Clearing House
Association zur Verbesserung der Transparenz im internationalen
elektronischen Zahlungsverkehr beteiligt. Eine erhöhte
Transparenz soll die Wirksamkeit globaler AML- und Anti-
Terrorismusfinanzierungs-Programme steigern.