UBS hat seit 2001 ein Corporate Responsibility Committee
(CRC). Dieser Verwaltungsratsausschuss evaluiert, wie UBS
den sich verändernden Erwartungen ihrer Stakeholder-
Gruppen bezüglich der Unternehmensführung begegnen
soll. Kommt das CRC zum Schluss, dass zwischen diesen
Erwartungen und den Tätigkeiten von UBS eine wesentliche
Diskrepanz besteht – und dass diese Abweichung entweder
ein Risiko oder eine Chance darstellt –, kann das CRC der
Konzernleitung entsprechende Handlungsvorschläge unterbreiten.
Stephan Haeringer, vollamtlicher Vizepräsident von UBS,
hat den Vorsitz im CRC. Zusätzlich gehören dem CRC ein
weiteres Verwaltungsratsmitglied und acht Vertreter der
obersten Führungsebene der Geschäftseinheiten von UBS
sowie diverser anderer Unternehmensfunktionen wie des
Rechtsdienstes und der Kommunikation an. Der Ausschuss
kommt zwei bis drei Mal pro Jahr zusammen. Das CRC wird
in seiner Tätigkeit von einer Arbeitsgruppe unterstützt, die
sich aus 22 Fachexperten aus allen Unternehmensgruppen
von UBS zusammensetzt und vom Chief Communication Officer,
einem Mitglied des CRC, geleitet wird.
Weder das CRC noch die Arbeitsgruppe haben operative
Verantwortung für Corporate-Responsibility-Themen. Die
Gesamtverantwortung für die Corporate-Responsibility-Strategie
wie auch die Entscheidungsbefugnis für spezifische
Massnahmen in diesem Bereich liegen bei der Konzernleitung.
In der Folge werden solche Massnahmen im Rahmen
der bestehenden Prozesse in den verschiedenen Unternehmensgruppen
umgesetzt.
In den Zuständigkeitsbereich der Konzernleitung fallen
beispielsweise die Umweltpolitik von UBS und die Ernennung
eines Group Environmental Representative. Des Weiteren
ernennt jede Unternehmensgruppe einen Vertreter;
diese bilden zusammen mit dem Group Environmental Representative
ein Komitee, welches die Implementierung der
Umweltpolitik von UBS überwacht. Dem Komitee steht der
Group Chief Credit Officer vor, und die Vertreter werden von
Koordinatoren und funktionalen Einheiten der Unternehmensgruppen
unterstützt. Zudem unterstützt dieses Komitee
die Unternehmensgruppen bei der Implementierung der
UBS-Erklärung zu den Menschenrechten.